Ein Mann hat aus seinen Fenstern verbotene Nazi-Parolen ausgehangen. In vorherigen Fällen kam er damit davon, doch das Chemnitzer Gericht sieht das anders. Ein einzelner Buchstabe ist entscheidend.
„Egal ob Sie das aus Spaß getan haben, oder die Ideologie verinnerlicht haben: Es ist problematisch.“ Mit diesem Satz beendete der Richter die Urteilsbegründung für einen Fall am Amtsgericht. Angeklagt war ein 24-jähriger Handwerks-Azubi, der im Juni und Juli 2024 auffällig geworden ist.
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