Er soll einer Miliz angehört haben: Jetzt hat das Bundeskriminalamt in Berlin-Neukölln zugeschlagen und einen Syrer festgenommen. WELT liegt ein Video vor, das den Mann im Jahre 2011 bei einer Gewalttat zeigen soll.

Es ist das Jahr 2011, der Schauplatz eine Moschee in Syrien, in der Anti-Regierungs-Demonstranten niedergeknüppelt werden. Während ein Mob aus Polizeibeamten und Regierungsanhängern in Zivil mit Schlagstöcken auf die Demonstranten losgeht, sind Schreie zu hören, wie ein Video zeigt, das WELT vorliegt.

„Wollt ihr Freiheit?“, schreien Anhänger des Regierungsmobs darin. In Syrien wütet damals seit einigen Monaten ein Aufstand gegen die Diktatur.

Einer dieser bewaffneten Regierungsanhänger, die in Syrien gewöhnlich „Shabiha“ heißen und im Laufe des Bürgerkriegs zahlreiche Kriegsverbrechen begangen haben, ist Anwar S..

Am heutigen Dienstagmorgen – 14 Jahre später – wird der Syrer von Beamten des Bundeskriminalamts in Berlin-Neukölln festgenommen. Der Generalbundesanwalt (GBA) wirft Anwar S. Tötung, Folter, Freiheitsberaubung und Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor. Wie WELT erfuhr, soll S. ab dem Jahre 2011 Anführer der Miliz in Aleppo gewesen sein.

Der GBA wirft ihm vor, zu acht Gelegenheiten nach dem Freitagsgebet mit Schlagstöcken und Metallstangen auf Zivillisten eingeprügelt zu haben, um Demonstrationen aufzulösen. Auch Elektroschocker seien zum Einsatz gekommen. Einige Demonstranten, die von der Miliz festgesetzt wurden, wurden an den Geheimdienst Syriens übergeben und später in Haft gefoltert.

Bei einem Vorfall vor einer Moschee im Stadtteil Saif Al Dawla in Aleppo verletzten die Milizionäre um den Beschuldigten einen Demonstranten mutmaßlich so schwer, dass dieser wenig später verstarb.

Laut Informationen von WELT war bei der Festnahme eine Polizei-Hundertschaft im Einsatz. Der Zugriff erfolgte in der Nähe eines einschlägig bekannten Shisha-Cafés.

Der Beschuldigte wird morgen (1. Oktober 2025) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnen und über dessen Vollzug entscheiden wird.