Berlin: (hib/BAL) Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Zustimmung zum Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der europäischen Geldwäschebehörde AMLA mit Sitz in Frankfurt am Main eingebracht (21/1901). „Innerstaatlich löst das Abkommen gemäß Artikel 59 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes das Erfordernis eines Vertragsgesetzes aus“, heißt es in dem Gesetzentwurf. Der Bundesrat hat keine Einwände dagegen erworben.