Münster/Wadersloh (mw). Die katholischen Kindertageseinrichtungen im Bistum Münster stehen vor einem großen Umbruch: Ab August 2027 sollen die bislang von den Kirchengemeinden getragenen Einrichtungen in drei gemeinnützige Gesellschaften (gGmbHs) überführt werden. Betroffen sind insgesamt 664 Kitas mit rund 11.500 Mitarbeitenden. Geplant ist die Gründung von drei Gesellschaften: eine für den Niederrhein, eine für die Kreise Borken, Coesfeld und Recklinghausen sowie eine für die Stadt Münster gemeinsam mit den Kreisen Steinfurt und Warendorf. Das gab die Bistumsleitung am Mittwoch bekannt.

Hintergrund der Reform ist die angespannte Finanzierungslage. „Im KibiZ, dem Kinderbildungsgesetz, gibt es eine strukturelle Unterfinanzierung der Tageseinrichtungen für Kinder“, bemängelt Dr. Antonius Hamers, der das Bistum Münster in der Zeit der Vakanz des Bischofsstuhls als Diözesanadministrator leitet. „Würden wir keinen Trägerwechsel vornehmen, wären die katholischen Kindertageseinrichtungen in unserem Bistum insgesamt gefährdet“, erläutert er und fährt fort: „Wir möchten die katholischen Kindertageseinrichtungen in unserem Bistum als Lebensorte des Glaubens erhalten und weiter profilieren. In den katholischen Tageseinrichtungen erleben nicht nur die Kinder, sondern oft auch die Eltern und andere Bezugspersonen der Kinder, was eine Lebensführung im Sinne des christlichen Menschen- und Werteverständnisses bedeutet. Auch in den neuen Strukturen werden die Pfarreien weiterhin eine enge Bindung zu ihren Tageseinrichtungen für Kinder – als wichtigen Orte kirchlichen Lebens – haben und werden zugleich von Verwaltungsaufgaben entlastet.“

Auch die externen Berater des Veränderungsprogramms, Jutta Loke und Günter Eilers, unterstreichen die Vorteile: „Eine übergeordnete gGmbH entlastet Ehrenamtliche, sichert die Professionalität der Trägerschaft, ermöglicht, flexibel auf politische, gesellschaftliche und finanzielle Veränderungen zu reagieren, und garantiert eine zukunftsfähige Steuerung. Eine gGmbH ermöglicht zudem, dass die Kirchengemeinden als Gesellschafter gemeinsam weiterhin Verantwortung für ‚ihre‘ Kindertageseinrichtung tragen können und katholische Einrichtungen eigenständig nach innen und außen unter der Aufsicht des Bistums vertreten werden.“

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In den kommenden Monaten will das Bistum die rechtlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen mit den Verantwortlichen in den Gemeinden klären. Dazu sind unter anderem im November in allen Kreisdekanaten sowie im Stadtdekanat Münster Informationsveranstaltungen geplant, heißt es seitens des Bistums.

Jede Kirchengemeinde muss dem Trägerwechsel und der Beteiligung an der gGmbH zustimmen. Sollte sich eine Pfarrei dagegen entscheiden, würden nach einer Übergangszeit sowohl die finanzielle Unterstützung des Bistums als auch organisatorische Dienstleistungen durch die Verwaltung enden.

Für das kommende Haushaltsjahr hat das Bistum Münster 39,5 Millionen Euro für die Kindertageseinrichtungen eingeplant. Aktuell arbeiten dort rund 10.670 pädagogische und 840 hauswirtschaftliche Mitarbeitende.

Weitere Informationen sind online abrufbar unter www.bistum-muenster.de/veraenderungsprozesse.

zus. Quelle: Pressemitteilung Bistum Münster, Symbolbild: mw/bb.