Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg weist die Berufungsanträge des Landesnaturschutzverbands Baden-Württemberg und der Deutschen Umwelthilfe zur Gäubahn ab.
Ist damit das Schicksal der Gäubahnstrecke in Stuttgart besiegelt? Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat in zwei Beschlüssen die Anträge des Landesnaturschutzverbands Baden-Württemberg (LNV) und des Vereins Deutsche Umwelthilfe (DUH) auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart zurückgewiesen. Für den LNV gibt es allerdings noch einen kleinen Hoffnungsschimmer, die DUH hat bereits die nächste Klage eingereicht.