Kostenfrei bis 11:36 Uhr lesen
Kostenpflichtig
Kostenpflichtig
Missbrauch von Notrufen
App öffnen
Remscheid. In Remscheid kam es am 2. Oktober 2025 zu einer Strafanzeige wegen Missbrauch des Polizeinotrufes und tätlichen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte. Das teilt die Polizei Wuppertal am Freitagmorgen mit.
Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige
Aus Lennep gingen demnach am späten Donnerstagabend mehrfach bei der Polizei Notrufe ein, bei denen jedoch nicht gesprochen wurde. Die Beamten riefen bei der entsprechenden Nummer zurück, ohne eine Person zu erreichen.
Wie die Anruferin der Polizei entgegentrat
Daraufhin habe man die entsprechende Person aufgesucht, um vor Ort zu sehen, ob alles in Ordnung sei, so ein Sprecher der Polizei. Es habe sich herausgestellt, dass die Anruferin eine Frau war und dass kein Notfall vorlag.
Weiterlesen nach der Anzeige
Weiterlesen nach der Anzeige
Die Ermittler hätten Maßnahmen ergreifen wollen, um weitere missbräuchliche Notrufe zu verhindern. Dem widersetzte sich die Frau und griff die Beamten an. Nun ist gegen die Anruferin ein Strafverfahren eingeleitet.
Was im Falle eines versehentlichen Anrufes gilt
Auf Nachfrage des RGA erklärt die Polizei: Wenn es versehentlich zu einem Notruf kommt, ist das zunächst kein Problem. Die Polizei ruft in solchen Fällen zurück um zu prüfen, ob ein Notfall vorliegt. Ist das nicht der Fall, hat der Anruf keine weiteren Konsequenzen.
Auch, wenn man den Rückruf der Polizei nicht hört und diese ausrückt, sich dann aber vor Ort herausstellt, dass es keinen Notfall gegeben hat und der Anruf nicht absichtlich abgesetzt wurde, gibt es keinen Straftatbestand.
Etwas anderes ist es, wenn eine Person wissentlich durch ihren Anruf die Notrufnummer blockiert. Wer das ohne Grund tut, begeht eine Straftat.
RGA