Am Samstag lädt Innenminister Alexander Dobrindt mehrere seiner EU-Kollegen zum Migrationstreffen nach München. Und wie steht es um seine eigene „Migrationswende“? Ein Überblick.
In München wollen am Samstag mehrere EU-Innenminister zusammenkommen, um über Migrationspolitik zu sprechen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) lädt nach dem Zugspitzgipfel im Sommer nun zum zweiten Treffen dieser Art ein. Angekündigt sind etwa die Innenminister aus Italien und Polen sowie EU-Kommissar für Migration Magnus Brunner.
Unter anderem will Dobrindt mit dem Treffen auf einen härteren EU-Migrationspakt hinarbeiten. Und wie steht es um seine „Migrationswende“ im eigenen Land? Was schon passiert ist und was noch ansteht: ein Überblick.
Was hat die neue Bundesregierung schon umgesetzt?
An seinem ersten Tag im Amt wies Dobrindt die Bundespolizei an, die schon bestehenden Kontrollen an den deutschen Grenzen zu verstärken und dort nun auch Asylbewerber zurückzuweisen. Seitdem ist dieses Vorgehen ist Praxis, auch wenn es rechtliche Zweifel daran gibt. Außerdem ließ die Bundesregierung den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte aussetzen, vorläufig für zwei Jahre. Eher symbolisch zu verstehen ist eine Ergänzung im Aufenthaltsrecht: Dort steht nun wieder, dass das Gesetz „der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern“ dient. Die Ampelkoalition hatte das Wort „Begrenzung“ streichen lassen. Das wurde von Schwarz-Rot rückgängig gemacht.
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) lädt am Samstag zu einem weiteren europäischen Migrationstreffen nach München ein. Foto: Kay Nietfeld/dpa
Welche weiteren Maßnahmen werden gerade umgesetzt?
In der kommenden Woche will der Bundestag eine Reform des Einbürgerungsrechts verabschieden. Nach drei Jahren den deutschen Pass zu bekommen, soll danach nicht mehr möglich sein. Das war bisher ein Angebot an Ausländer, die nach drei Jahren in Deutschland eine außergewöhnliche Integrationsleistung nachweisen konnten. Außerdem will die Bundesregierung künftig durch Rechtsverordnung festlegen können, welche Herkunftsländer als „sicher“ gelten. Dieser Einstufung musste bisher auch der Bundesrat zustimmen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Bundesregierung in Zukunft allein darüber entscheiden kann. Außerdem soll es keinen Pflichtanwalt mehr für Asylbewerber geben, der ihnen bisher zustand, wenn sie in Abschiebehaft waren.
Wie wirkt sich das auf die Zahlen der Asylanträge aus?
Die Zahl der Asylanträge ist stark zurückgegangen. Der Trend setzte allerdings schon Ende 2023 ein, also deutlich vor Antritt der aktuellen Bundesregierung. Laut Zahlen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge wurden von Januar bis September 2025 etwa 51 Prozent weniger Asylerstanträge als im Vorjahr gestellt, im Vergleich zu 2023 waren das sogar rund 67 Prozent weniger. Die Maßnahmen, insbesondere die verschärften Grenzkontrollen, dürften einer von mehreren Faktoren sein, die dazu beigetragen haben. Insgesamt lässt sich beobachten, dass ab 2024 in der ganzen EU wieder weniger Asylbewerber ankamen.
Welche Schritte sind noch offen?
Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag angekündigt, auch nach Afghanistan und Syrien abschieben zu wollen. Im Sommer gab es schon einen Abschiebeflug mit afghanischen Straftätern nach Kabul. Kürzlich kündigte Dobrindt an, dass es solche Flüge regelmäßig geben soll. Dazu sollen bald Beamte des Ministeriums zu Gesprächen mit den Taliban nach Afghanistan reisen. Im Koalitionsvertrag hat die Regierung außerdem angekündigt, einen dauerhaften Ausreisearrest für ausreisepflichtige Gefährder zu schaffen, bis sie das Land verlassen. Auch hier ist noch unklar, ob das rechtlich möglich ist.
Worum geht es auf europäischer Ebene?
Auf EU-Ebene setzt sich Dobrindt unter anderem dafür ein, das sogenannte Verbindungselement streichen zu lassen. Das ist eine Regelung, die besagt, dass Asylbewerber nur in Staaten überführt werden dürfen, zu denen sie eine Art von „Verbindung“ haben, weil sie dort zum Beispiel mal gelebt haben. Das ist relevant bei der Frage, ob sogenannte Drittstaatenmodelle umgesetzt werden können. Die sehen vor, dass jemand, der in Deutschland Asyl beantragt und als berechtigt gilt, diesen Schutz zwar bekommt – aber in einem anderen Land. Großbritannien hatte versucht, ein solches Modell einzuführen und Schutzsuchende in Ruanda unterzubringen. Die Pläne wurden aber gekippt.