Da half auch der Vorstoß der Freien Fraktion nicht: Leipzig wird vor 2028 keine ordentliche Transparenzsatzung bekommen, obwohl der Stadtrat das schon für das Jahr 2023 und dann für 2025 beschlossen hatte. Denn die Stadt ist dabei auch von der Gesetzgebung des Freistaats abhängig, der zwar schon ein Transparenzgesetz hat. D
as hat sich aber im Betrieb als völlig unbrauchbar erwiesen. Das haben selbst CDU und SPD in ihrem gemeinsamen Koalitionsvertrag 2024 festgestellt. Der neue Entwurf ist zwar fertig, bis zur Umsetzung aber wird es noch dauern. Oder doch nicht?
„Das Sächsische Transparenzgesetz hat nicht die erwartete Transparenz für Bürgerinnen und Bürger geschaffen, sondern für ein Mehr an unnötiger Bürokratie gesorgt. Hier wollen wir umsteuern“, heißt es im Koalitionsvertrag von CDU und SPD für die 8. Legislaturperiode des Sächsischen Landtages 2024 bis 2029.
Da darf der Bürger staunen, der sich eh schon wunderte, warum die Vorgängerregierung das Transparenzgesetz so bürokratisch gemacht hat, dass es für den Bürger eigentlich von Anfang an nicht nutzbar war. Kann es sein, dass Politiker immer wieder so denken, dass sie Dinge, die einfach handhabbar sein müssten, so kompliziert bauen, dass sie gar keiner nutzen kann?
Arbeitsgruppe empfahl Verschiebung
Die Stadt Leipzig hat extra eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich mit der Umsetzung des Sächsischen Transparenzgesetzes auf die kommunale Ebene beschäftigt. Da ging es nicht nur um die abzusehenden größeren Änderungen am Sächsischen Transparenzgesetz, sondern auch um die Frage nach dem Schicksal der Sächsischen Transparenzplattform.
„Es war angedacht, dass die Stadt Leipzig im Falle eines Satzungsbeschlusses ihre dann bestehenden Transparenzpflichten durch Veröffentlichung auf dieser Plattform erfüllt“, geht die Vorlage zur Verschiebung der Transparenzsatzung der Stadt auf das Thema ein, die am 24. September im Stadtrat behandelt wurde.
„Nach der Stadtverwaltung nunmehr vorliegenden Informationen ist ein entsprechender Referentenentwurf der Sächsischen Staatsregierung im Juni 2025 an die Verbände zur Anhörung gegeben werden. Wie der Stadtverwaltung im Nachgang bekannt wurde, sieht der Referentenentwurf vor, dass die Transparenzplattform erst zum 1. Januar 2028 in Betrieb genommen werden soll.“
Ganz offensichtlich gibt hier der Freistaat das Tempo vor. Was die Freie Fraktion so nicht ganz akzeptieren wollte. Das begründete Jan-Paul Helbig (Piraten) am 24. September auch für die Fraktion. Und ließ auch seinen Unmut darüber spüren, dass der Oberbürgermeister kein Geld für die Transparenzsatzung und ihre Umsetzung im Haushalt 2025/2026 eingestellt hat.
Aber mit Blick auf das Schneckentempo in Dresden kam die von der Stadt eingesetzte Arbeitsgruppe zu der Entscheidung, „der Ratsversammlung vom derzeitigen Beschluss einer Transparenzsatzung abzuraten. Ausschlaggebend war hierfür der Umstand, dass die organisatorischen, personellen und technischen Voraussetzungen zum Vollzug einer Transparenzsatzung für die Stadtverwaltung aktuell nicht gegeben sind sowie die – aufgrund der beabsichtigten Gesetzesänderung des Sächsischen Landesgesetzgebers – ungewisse Änderung des Sächsischen Transparenzgesetzes und der Sächsischen Transparenzplattform.
Da die Sächsische Transparenzplattform nach den aktuellen Absichten der Landesregierung erst im Jahr 2028 in Betrieb genommen werden soll, ist der Vollzug einer kommunalen Transparenzsatzung ab dem Jahr 2026 auch nicht durchführbar.“
Keine Personalstellen eingestellt
Immerhin habe ja Leipzig schon eine Informationsfreiheitssatzung, die den Bürgern umfangreiche Auskunftsmöglichkeiten böte. Was nun das Rechtsamt dazu brachte, die Erstellung einer Transformationssatzung für Leipzig zu vertagen.
„Dabei sind als wesentliche Beweggründe festzustellen, dass auf Landesebene die Absicht erklärt wurde, dass Sächsische Transparenzgesetz wesentlich zu ändern und hierzu bereits ein Referentenentwurf zur Inbetriebnahme der Transparenzplattform erst im Jahr 2028 vorliegt, und der von der Ratsversammlung beschlossene Doppelhaushalt 2025/2026 keine Personalstellen und Budgetmittel für den Vollzug einer Transparenzsatzung vorsieht“, schreibt das Rechtsamt. „Die organisatorischen, personellen und technischen Voraussetzungen zum Vollzug einer Transparenzsatzung sind daher für die Stadtverwaltung nicht gegeben.“
Was für Jan-Paul Helbig nicht ganz schlüssig klang. Denn erst weder Geld noch Personal im Doppelhaushalt für die Transparenzsatzung zu planen und dann mit deren Nichtvorhandensein die Nichterstellung der Satzung zu begründen sei wohl eher kein Zeichen für Vergesslichkeit, sondern eher ein bewusstes Versäumnis.
Das Rechtsamt schlug deshalb vor, alle bisherigen Beschlüsse des Stadtrates zur Transparenzsatzung vorerst auszusetzen und „die neue Rechtslage nach Inkrafttreten der zu erwartenden Änderungen des Sächsischen Transparenzgesetzes abzuwarten. Der Oberbürgermeister wird die Ratsversammlung alsdann über die neue Rechtslage informieren und einen gesonderten Entscheidungsvorschlag unterbreiten.“
Und da 2025 und 2026 kein Geld dafür bereitsteht, wird das also frühestens 2027 passieren – mit dem dann zu erwartenden neuen Eiertanz um den Haushalt der Stadt.
Die Informationsfreiheitssatzung muss bis dahin reichen
„Die Stadtverwaltung bewertet diese Entwicklung nicht als nachteilig. Die Stadt Leipzig verfügt mit der Informationsfreiheitssatzung, der ausführlichen Beantwortung von Einwohneranfragen und den Informationspflichten nach weiteren Sondergesetzen über funktionierende Instrumente, die die Transparenz von Verwaltungshandeln für die Einwohnerschaft sicherstellen. Die Stadtverwaltung veröffentlicht proaktiv vielfältige Informationen und Daten auf freiwilliger Basis u.a. auf mehreren Internetportalen, die um Umfang der Veröffentlichungspflicht nach einer Transparenzsatzung nahestehen“, heißt es dafür in der Vorlage.
Aber darauf wollte es die Freie Fraktion nicht beruhen lassen und beantragte auch festzustellen: „Der Oberbürgermeister hat es pflichtwidrig versäumt, die zur Umsetzung des Stadtratsbeschlusses erforderlichen finanziellen und personellen Ressourcen in den Doppelhaushalt 2025/2026 einzustellen. Der von der Ratsversammlung beschlossene Doppelhaushalt 2025/2026 sieht aufgrund dieses Versäumnisses des Oberbürgermeisters keine Budgetmittel für den Vollzug einer Transparenzsatzung vor …“
Also eine Art vom Stadtrat beschlossene Rüge, der dann aber am 24. September nur eine Minderheit der Ratsversammlung folgte. Der Änderungsantrag der Freien Fraktion wurde in diesem Punkt mit 9:35 Stimmen bei 15 Enthaltungen abgelehnt. Und abgelehnt wurde auch der Punkt, der den OBM beauftragen sollte, auch schon vor Beschluss des neuen Sächsischen Transparenzgesetzes den Stadtrat regelmäßig zu informieren. (13:31 Stimmen bei 15 Enthaltungen).
Sodass dann die Gesamtvorlage abgestimmt werden konnte, die die Umsetzung der alten Ratsbeschlüsse „bis zur Klärung auf Landesebene“ verschiebt. Dafür gab es – bis auf zwölf Enthaltungen – die Zustimmung des Stadtrates.