Was erlaubt ist und was nicht
Diese Regel gelten für Laubbläser in Berlin
05.10.2025 – 08:16 UhrLesedauer: 1 Min.
Zürich hat den Einsatz von Laubbläsern deutlich eingeschränkt. Wie ist die Lage in Berlin? (Symbolfoto). (Quelle: Marcus Brandt/dpa/dpa-tmn/dpa-bilder)
In Berlin und Brandenburg bleiben die bestehenden Regelungen für Laubbläser unverändert. Warum gibt es keine Pläne für strengere Vorschriften?
Berlin und Brandenburg haben die bestehenden Regelungen für Laubbläser nicht geändert. Diese Geräte dürfen in Wohngebieten und öffentlichen Grünanlagen nur von September bis Februar und an Werktagen eingesetzt werden.
Die Berliner Senatsverwaltung empfiehlt, den Gebrauch von Laubbläsern auf das Nötigste zu beschränken, um Lärm, Abgase und Feinstaubbelastung zu reduzieren. Die Senatsverwaltung für Klimaschutz und Umwelt weist darauf hin, dass Laubbläser nicht nur Laub, sondern auch Staub mit mikrobiellen Verunreinigungen aufwirbeln.
In einer Broschüre des Brandenburger Umweltministeriums wird zudem der Nutzen von Laubbläsern infrage gestellt, da Harke und Besen im privaten Garten denselben Zweck erfüllen könnten.
Im Gegensatz dazu hat Zürich kürzlich strengere Regeln eingeführt. Dort sind benzinbetriebene Maschinen verboten, und nur noch elektrische Geräte sind erlaubt. Diese Entscheidung basiert auf einer Volksabstimmung, bei der 61,7 Prozent der Teilnehmer für strengere Vorschriften stimmten.