„Löst die Probleme nicht“

Dresdner Eltern fühlen sich beim Handyverbot übergangen

05.10.2025 – 13:51 UhrLesedauer: 3 Min.

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Am Schultor verbietet ein rundes Schild die Handynutzung (Fotomontage): Das Verbot soll zu jeder Zeit auf dem gesamten Schulgelände gelten und betrifft nicht nur Smartphones. (Quelle: IMAGO/MICHAEL BIHLMAYER/imago)

An Sachsens Grundschulen müssen Smartphones ab Februar 2026 ausgeschaltet bleiben. Der Kreiselternrat Dresden wirft dem Kultusministerium vor, die Entscheidung längst getroffen zu haben – trotz eines angekündigten Handygipfels.

Der Kreiselternrat Dresden ist unzufrieden. „Wir waren beim Handygipfel dabei und sind ehrlich enttäuscht“, schreibt er unter einem Facebook-Beitrag zum Thema. Das Ergebnis habe schon vorher festgestanden, und das hätten auch alle im Raum gemerkt. „So fühlt es sich nach Pseudobeteiligung an“.

Ende August hatte Sachsens Kultusminister Conrad Clemens zum sogenannten Handygipfel am Romain-Rolland-Gymnasium in Dresden eingeladen. Auch Bundesbildungsministerin Karin Prien war gekommen, sowie Schulleiter, Lehrkräfte, Eltern und Medienexperten.

Der Vorsitzende des Kreiselternrats Dresden, Stefan Kraft, kritisiert: „Nur wenige Minuten nach der Veranstaltung veröffentlichte das Kultusministerium bereits die Medieninformation mit dem Handyverbot“. Auch während des Gipfels sei deutlich zu spüren gewesen, dass die Entscheidung zum generellen Verbot an Grundschulen bereits getroffen war, sagt er im Gespräch mit t-online.

So ist in Sachsen nach den Winterferien, ab dem 21. Februar 2026, die Nutzung privater Handys an Grundschulen verboten. Das Verbot ist für das gesamte Schulgelände geplant, auch in den Pausen, und betrifft nicht nur Smartphones, sondern auch Tastentelefone, Smartwatches und ähnliche Geräte. Auf dem Weg zur Schule und nach Hause ist die Nutzung erlaubt. Wie das Verbot genau umgesetzt wird, soll jede Schule selbst entscheiden. So können die Handys ausgeschaltet in der Tasche verbleiben, vor Schulbeginn eingesammelt oder in Handy-Safes aufbewahrt werden.

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Am Ende löst ein Verbot per Verordnung die eigentlichen Probleme nicht

Stefan Kraft vom Kreiselternrat

Der Kreiselternrat Dresden hält ein generelles Verbot über die Grundschulordnung für unnötig. Denn in einer Umfrage des Staatsministeriums für Kultus gaben 99 Prozent der Grundschulen an, dass sie entweder schon ein Verbot in der Hausordnung geregelt hätten oder keinen generellen Regelbedarf sehen, so Stefan Kraft vom Kreiselternrat. „Am Ende löst ein Verbot per Verordnung die eigentlichen Probleme nicht“, sagt er.

Bei der Umfrage des Sächsischen Kultusministeriums haben sich aber 75 Prozent der Grundschulen für ein landesweites Verbot ausgesprochen. Abgestimmt haben 758 Schulleiter und Schulleiterinnen. Stefan Kraft vermutet, dass diese Entscheidung eher pragmatische Gründe hat: „Man erhofft sich, dass weniger Eltern und Schüler die Regelungen der Hausordnung immer wieder in Frage stellen und die Schule die immer gleichen Auseinandersetzungen führen muss.“

Doch die Argumente für ein Verbot an Grundschulen gehen über rein pragmatische hinaus. Verschiedene Studien belegen, dass zum Beispiel 15-Jährige in Deutschland im Schnitt fast sieben Stunden täglich vor Bildschirmen verbringen. Die Folgen sind Beeinträchtigungen des Wohlbefindens, der Lernleistung und der sozialen Kompetenzen.

Den Blick aus der Praxis hat Dorit Isenberg-Schunack. Sie ist seit 36 Jahren Grundschullehrerin und unterrichtet an der Grundschule Cossebaude Deutsch, Mathematik und Sachunterricht sowie Werken. Sie kennt noch die Schulzeit ohne Smartphones und stellt fest: „Die Kinder haben sich verändert.“ Das läge aber nicht am Smartphone allein, sondern am Medienkonsum insgesamt, der aus zu viel Fernsehen, Tablet, Videospielen und dem Smartphone besteht. „Viele Kinder lesen kaum noch, sie haben teilweise sprachliche Lücken, sind weniger aufmerksam und konzentriert und auch weniger konfliktbereit“, sagt sie.