Viele wissen es nicht: Ohne „vernünftigen Grund“ wild lebende Pflanzen ihrem Standort zu entnehmen, zu nutzen oder auf sonstige Weise zu verwüsten, ist verboten. So steht es im Bundesnaturschutzgesetz. Das gilt auch für Pilze. Übermäßiges Sammeln schadet dem Naturhaushalt. Zählt der eigene Verzehr als „vernünftiger Grund“? Gibt es Gebiete, in denen überhaupt nicht gesammelt werden darf? Und was passiert, wenn man gegen die Regeln verstößt?