Das Verwaltungsgericht in Frankfurt am Main lässt die Demonstration zu. (picture-alliance / dpa / Beate Schleep)
Es gab damit einem Eilantrag der Organisatoren statt. Zur Begründung hieß es, das Datum des 7. Oktobers allein könne kein Verbot rechtfertigen. Zudem handele es sich um eine bloße Behauptung der Stadt, dass aus der polizeilichen Gefahrenprognose eine hohe Wahrscheinlichkeit für gewalttätige Auseinandersetzungen folge. Vielmehr gehe aus dieser auch dem Gericht vorliegenden Einschätzung hervor, dass die Polizei im Ergebnis einen friedlichen Verlauf erwarte.
Die Stadt Frankfurt will den für den Abend geplanten Demonstrationszug mit dem Titel „77 Jahre Widerstand – kein Frieden ohne Freiheit!“ verbieten. Die Anmelder rechnen mit 1.000 Teilnehmern. Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingelegt werden.
Diese Nachricht wurde am 07.10.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.