Am Donnerstag, den 7.Oktober, berät das Plenum des Abgeordnetenhauses in erster Lesung über den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktion, CDU und SPD, zur Errichtung eines Ausbildungsförderungsfonds im Land Berlin.

„Dann reden wir endlich über Fakten anstatt über Mutmaßungen!“, begrüßt die stellvertretende Vorsitzende des DGB-Bezirks Berlin-Brandenburg, Nele Techen, die Einbringung des Gesetzentwurfs. „In den letzten Wochen kursierten in der Öffentlichkeit immer wieder Zahlen über angebliche Belastungen ausbildender Betriebe, die auf rein spekulativen Interpretationen des Gesetzentwurfs beruhten. Insbesondere die IHK-Berlin hat mit ihrem sogenannten Umlage-Rechner viel zur Verunsicherung beigetragen. Damit ist jetzt hoffentlich Schluss!“ 

Interessant sei, dass die IHK bei ihren Berechnungen offensichtlich pauschal vom Maximalbetrag des Umlagebeitrags in Höhe von 0,5 Prozent der Arbeitnehmerbruttolohnsumme ausgehe. Laut § 6 des Gesetzentwurfs darf die Höhe der Berufsausbildungssicherungsabgabe höchstens 0,5 Prozent betragen. Die Höhe des tatsächlichen Beitrags soll auf Empfehlung eines Beirats erfolgen, in dem sowohl die Wirtschaft, u.a. die IHK, als auch die Gewerkschaften vertreten wären. „Scheinbar geht die die IHK von vornherein davon aus, dass der Beirat immer den Höchstbeitrag empfehlen wird. Das mag die Meinung der IHK sein, im Gesetz steht aber etwas anderes.“ 

Der Gesetzentwurf ist eine gute Diskussionsgrundlage, der allerdings auch aus Sicht des DGB an einzelnen Stellen nachgeschärft werden müsse. So sei bisher nicht geregelt, was bei Ausbildungen gelte, die länger als drei Jahre dauern. „Außerdem sehen wir die pauschale Kostenerstattung auf Basis der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütung im Land Berlin kritisch. Wenn der Durchschnitt gilt, bekommen tarifgebundene Ausbildungsbetriebe im Verhältnis weniger Erstattung als nicht tarifgebundene Unternehmen. Das kann nicht sein, denn wir wollen die Tarifbindung stärken!“, mahnt Techen

Positiv sei die klare Aussage, dass Branchen mit einer tariflichen Ausbildungsumlage, wie z.B. die Bauwirtschaft, von der gesetzlichen Regelung ausgenommen werden.
„Unabhängig von einzelnen Inhalten“, unterstreicht die stellvertretende DGB-Bezirksvorsitzende, „ist das beginnende Gesetzgebungsverfahren auch ein wichtiges Signal zur Stärkung der Demokratie. Politik muss verlässlich sein. Laut Koalitionsvertrag kommt die Ausbildungsumlage, wenn bis Ende 2025 nicht 2.000 zusätzliche Ausbildungsverträge geschaffen werden. Ob diese Zahl erreicht wird, ist zweifelhaft. Mit dem Gesetzgebungsprozess schafft die Senatskoalition die Voraussetzung, den Koalitionsvertrag umsetzen zu können. CDU und SPD sind in der Pflicht und bisher scheinen sich beide Parteien daran halten zu wollen. Wenn das so bleibt, wäre es ein gutes Signal, sowohl für die vielen jungen Menschen, die einen Ausbildungsplatz suchen als auch für die ausbildenden Betriebe.“ 

„Die Ausbildungsumlage ist ein wirksames und solidarisches Instrument, um mehr Ausbildungsplätze zu schaffen, deren Qualität zu verbessern und insbesondere kleinen Betrieben die Ausbildung zu erleichtern.“ betont Techen.“