Menschen mit hohem Einkommen sollen ab kommendem Jahr höhere Sozialbeiträge zahlen. Das hat die Bundesregierung in einer Verordnung zur Änderung der Beitragsbemessungsgrenze erlassen. Die jährliche Neufestlegung der Bemessungsgrenzen ist an die Lohnentwicklung gekoppelt.

Der Verordnung zufolge soll die Bemessungsgrenze für die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung im Vergleich zu diesem Jahr von 8.050 Euro auf 8.450 Euro steigen. Das heißt: Rentenbeiträge müssen auf alle Einkünfte bis zu dieser Grenze gezahlt werden, alle darüberliegenden Einkünfte sind beitragsfrei. Für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung steigt die Grenze von 5.512,50 Euro auf 5.812,50 Euro im Monat. 

Auch die Einkommensgrenze, ab der die Pflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung entfällt, wird im kommenden Jahr von derzeit 6.150 Euro auf dann 6.450 Euro angehoben. Wessen Einkommen diesen Betrag übersteigt, kann in eine private Kranken- und
Pflegeversicherung wechseln.

Vor dem Inkrafttreten
der Verordnung ist noch die Zustimmung des Bundesrats erforderlich.

Erhöhung der Bemessungsgrenzen laut Bundesregierung lediglich Anpassung an Lohnentwicklung

Die neuen Werte für das kommende Jahr richten sich nach der durchschnittlichen Lohnentwicklung 2024. Dem Bundesarbeitsministerium (BMAS) zufolge sind die Löhne im Schnitt um 5,16 Prozent gestiegen. Die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen ist damit keine strukturelle Umverteilung, sondern die Anpassung an diese Lohnentwicklung

Mit der Fortschreibung wird laut BMAS sichergestellt, dass sich Versicherte entsprechend der Lohnentwicklung
an der Finanzierung der Sozialversicherung beteiligen. Auch die Renten
würden jährlich mit der Lohnentwicklung angepasst. Das Ministerium erläuterte außerdem, von der Anhebung
der Beitragsbemessungsgrenzen seien nur diejenigen betroffen, die bisher
über diesen Grenzen lagen. Für die überwiegende Mehrheit der
Versicherten ergebe sich keine Veränderung. 

Sozialpolitik

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