Die Pläne für die Hafenautobahn A26-Ost müssen überarbeitet werden. Könnte heißen: Das Projekt ist gestorben.

8. Oktober 2025, 19:17 Uhr

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Artikelzusammenfassung

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat den Planfeststellungsbeschluss für die A26-Ost für rechtswidrig erklärt, was den Bau der umstrittenen Autobahn verzögert und die Finanzierung durch den Bund in Frage stellt. Naturschutzverbände hatten geklagt, da sie die Autobahn für überflüssig und klimaschädlich halten. Das Gericht stimmte ihnen zu und bemängelte, dass die Auswirkungen auf den Klimaschutz nicht ausreichend untersucht wurden. Die Verzögerung könnte das Aus für die A26-Ost bedeuten und wirft auch Fragen zur Verkehrspolitik in Hamburg auf. Das Urteil zeigt zudem die Bedeutung des Verbandsklagerechts für Umweltschutzorganisationen und könnte die Hamburger Verkehrspolitik nachhaltig beeinflussen.

Diese Zusammenfassung wurde mithilfe von Künstlicher Intelligenz erstellt. Vereinzelt kann es dabei zu Fehlern kommen.

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Autobahn A26-Ost: Ein Verkehrsschild an der Autobahn A26 – für die A26-Ost wird es so eines vorläufig nicht geben, hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

Ein Verkehrsschild an der Autobahn A26 – für die A26-Ost wird es so eines vorläufig nicht geben, hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
© Daniel Bockwoldt/​dpa

Die Hafenautobahn A26-Ost soll viel für Hamburg leisten. Der geplante Abschnitt soll die Autobahnen A1 und A7 verbinden und als Hochstraße über dem südlichen Hafengebiet und dann weiter durch den Süden von Wilhelmsburg verlaufen. Die Planer erhoffen sich vor allem eine Entlastung der stauträchtigen Autobahnen rund um Hamburg. Eine eigene Ausfahrt im Hafengebiet soll Wirtschaftsverkehr aufnehmen. Außerdem soll die A26-Ost Durchgangsverkehr um Harburg herum lenken und von der Bundesstraße 73 fernhalten, die als Cuxhavener Straße durch den Hamburger Süden verläuft. Mit Blick auf die geplante Autobahn diskutiert die Politik im Bezirk Harburg bereits den Rückbau der vierspurigen Cuxhavener Straße auf zwei Fahrspuren.