Dank der Überall-Abstell-App sollte die Stadt über ein Entzug der SNE nachdenken
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Fotos von „mal eben“ in Elberfeld. Reihenweise Verstöße von und durch Limescooter gegen straßenverkehrsrechtliche Vorschriften wie Versicherungspflicht und Parkverbot sowie Bedingungen und Auflagen der Sondernutzungserlaubnis (SNE).
Die Stadt Wuppertal erteilt Anbietern von Leihscootern eine mit Auflagen und Bedingungen versehene Sondernutzungserlaubnis (SNE). Zu diesen Auflagen gehören zum Beispiel:
- Das Abstellen von Leihscootern in Parkverbotszonen ist außerhalb ausgewiesener Abstellbereiche untersagt (2.1).
- Beim Parken auf Gehwegen ist mindestens eine Restbreite von 2,0 m einzuhalten (2.4.2).
- Der Mindestabstand zwischen zwei Standorten beträgt 100 m (2.2).
- Fußgängerzonen, Brücken und Verkehrsbegleitgrün sind von der Erlaubnis ausgeschlossen (1).
- Die E-Scooter und -Fahrräder müssen zu jedem Zeitpunkt verkehrssicher und funktionstüchtig sein.
Sind diese Bedingungen nicht eingehalten, ist der Beginn und Ende des Verleihvorgangs verboten. Bei einer kleinen Tour durch Elberfeld kamen die oben zusammengestellten Szenen zusammen. Merkwürdig, daß es sich ausschließlich um Lime-Scooter handelt. Ebenso merkwürdig, daß deren App offenbar überall das Abstellen erlaubt. Wieso klappt das plötzlich in Düsseldorf so gut, daß da auch kein E-Scooter außerhalb der markierten Bereichen steht, vgl. Foto unten?
Limebike scheint es darauf anzulegen, wie ein kleines Kind die Grenzen ausloten zu wollen, bis zu welcher Grenze der eigene Rundum-Überall-Abstellservice gehen kann, ohne mit dem Entzug der Sondernutzungserlaubnis rechnen zu müssen. Offenbar muß die Stadt diese tatsächlich entziehen.
Denn bisher passiert ja nichts: Wir schreiben ein paar Knöllchen, die Lime aus der Portokasse zahlt – aber die Feuerwehr „darf“ weiterhin die Scooter erst beiseiteräumen, bevor der Löschangriff beginnen kann. Wir schreiben ein paar Knöllchen, aber Fußgänger stolpern weiterhin über die Leihscooter und „dürfen“ dann eigenverantwortlich recherchieren, wer der letzte Fahrer war und ob dieser möglicherweise seine straßenverkehrsrechtlichen Pflichten verletzt hat.
Foto aus der Düsseldorfer Innenstadt: Innert der „Sharing Station“ aka Abstellbereich für Leihfahrzeuge klappt das Abstellen seltsamerweise – im Gegensatz zu Wuppertal, wo die meisten Abstellbereiche selbst nach zwei Jahren(!) nicht einmal markiert sind.