Das Parken auf dem Supermarktparkplatz kann teuer werden. Die Filialen wollen gegen Dauerparkende vorgehen. Wer die Parkscheibe vergisst oder die Höchstzeit überschreitet, bekommt ein Knöllchen. Die Strafzettel werden in diesen Fällen nicht von den Ordnungsbehörden, sondern von privaten Parkplatzbetreibenden ausgestellt.

Welche Regelungen dabei gelten, hat Parsya Baschiri von der Verbraucherzentrale Bremen im Gespräch mit SAT.1 REGIONAL-Moderator Uwe Willmann erklärt.