Stand: 09.10.2025 10:07 Uhr

Lorenz A. starb durch Schüsse aus einer Polizeiwaffe. Die Anwältin der Mutter kritisiert, dass nicht alle am Einsatz beteiligten Polizisten als Zeugen vernommen worden seien.

Das Ermittlungsverfahren der Oldenburger Staatsanwaltschaft gegen den damals 27 Jahre alten Polizisten, der auf Lorenz A. geschossen haben soll, ist beinahe abgeschlossen. In den nächsten Wochen wird sich entscheiden, ob gegen den Polizisten Anklage wegen Totschlags erhoben wird. Lorenz A. war in der Nacht auf Ostersonntag von drei Kugeln aus dessen Dienstwaffe von hinten getroffen worden und in einem Krankenhaus an seinen Verletzungen gestorben.

Anwältin: Drei Kritikpunkte

Die Anwältin der Mutter, Lea Voigt, hat dem NDR drei Kritikpunkte am Vorgehen der Staatsanwaltschaft genannt. Dabei geht es unter anderem um das Handy des zweiten Polizisten, der bei dem Einsatz dabei war. Das sei weder beschlagnahmt noch ausgewertet worden. Dafür sei es nun zu spät. Außerdem seien Polizisten, die später hinzugezogen worden waren, nicht als Zeugen vernommen worden. Und: Im Rahmen der Rekonstruktion des Orts, an dem Lorenz A. starb, sei das Geschehen nicht mit Personen nachgestellt worden.

Für sie hätten die Ermittlungen noch deutlich Luft nach oben, sagte Voigt dem NDR. Die Staatsanwaltschaft Oldenburg will sich nicht zu der Kritik äußern. Die Tat löste bundesweit Proteste aus. Zahlreiche Menschen forderten eine lückenlose Aufklärung und kritisierten mutmaßliche Polizeigewalt sowie strukturellen Rassismus.

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Dieses Thema im Programm:
Bremen Zwei, Nachrichten, 9. Oktober 2025, 17 Uhr

Radio Bremen