Historisch vorbelastete Route

Die Stadt streitet über rechtsextreme Demonstrationen

09.10.2025 – 16:45 UhrLesedauer: 2 Min.

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Straße der Menschenrechte (Symbolbild): Die vom Verfassungsschutz beobachtete Demonstration führte hier entlang. (Quelle: IMAGO/Ardan Fuessmann/imago)

Die Straße der Menschenrechte wird zur Bühne für einen rechtsextremen Aufzug. Das löst in der Stadtpolitik eine Grundsatzdebatte aus.

Sie nennen sich „Team Menschenrechte“ und demonstrieren regelmäßig in der Nürnberger Innenstadt. Mit dabei sind immer wieder Rechtsextreme. Zuletzt störte sich die SPD daran, dass eine Demonstration der Gruppierung durch die Straße der Menschenrechte zog. Die Sozialdemokraten sehen darin eine Provokation und sagen, die Stadt hätte die Route verhindern müssen. Oberbürgermeister Marcus König (CSU) weist die Kritik zurück und verweist auf enge rechtliche Spielräume.

König hat die umstrittene Demonstration der rechtsextremen Gruppe „Team Menschenrechte“ am Samstag, dem 27. September 2025, für nicht verhinderbar erklärt. In einem öffentlichen Antwortschreiben auf einen Brief der SPD Nürnberg reagiert er nun auf die scharfen Vorwürfe.

Er erklärt: „Natürlich teile ich die Besorgnis bezüglich Aggression, Spaltungstendenzen und der Außenwirkung ausdrücklich.“ Er habe sich dazu bereits mehrfach klar positioniert. „Die geschichtlichen Grundlagen und die besondere Verantwortung unserer Stadt sind mir wohl bewusst.“

Die SPD verweist in ihrem offenen Brief auf Nürnbergs historische Verantwortung. Die stellvertretende Vorsitzende und Historikerin Kerstin Gardill hatte der Stadt in dem Schreiben mangelndes Geschichtsbewusstsein vorgeworfen.

„Wer sich ein bisschen mit der Nürnberger Stadtgeschichte auskennt, weiß, dass die Nationalsozialisten im März 1933 eine nahezu identische Route nahmen“, schrieb Gardill.
Die damalige Zerstörung des Gewerkschaftshauses in der Kartäusergasse sei eng mit der nationalsozialistischen Machtergreifung verknüpft. Die Wahl der Route zur Demonstration vom 27. September, so Gardill, stelle daher eine bewusste Provokation dar.

Die SPD fordert in ihrem Papier die Stadt und das Ordnungsamt auf, bei Anmeldungen von Demonstrationen an historisch sensiblen Orten die geschichtliche Dimension und die von den Anmeldenden gewollte Provokation stärker zu berücksichtigen. Das betreffe vor allem Versammlungen auf der Straße der Menschenrechte.

König erklärte hingegen, dass der Ort der Zwischenkundgebung – die Säule zur Meinungsfreiheit in der Straße der Menschenrechte – formalrechtlich nicht zu beanstanden gewesen sei. Die Veranstalter hätten unter anderem mit dem Mord am US-Amerikaner Charlie Kirk argumentiert, ein Bezug, der aus Sicht der Versammlungsbehörde zulässig gewesen sei.

Er schreibt weiter: „Anmelderinnen und Anmelder können sich grundsätzlich ‚aussuchen‘, wo und wann sie die Versammlung durchführen wollen.“ Die Verlegung des Orts oder des Zeitpunkts sei demnach bereits ein Eingriff, der von der Versammlungsbehörde gerichtsfest zu begründen sei.

Außerdem seien er „als Chef der Verwaltung“ und die Versammlungsbehörde der Stadt Nürnberg strikt zur Neutralität verpflichtet. Er betont, dass die Versammlung von der Polizei auf verbotene Inhalte beobachtet werde.