Das Bremer Oberverwaltungsgericht (OVG) hat entschieden, dass die Bremer Ausbildungsplatzabgabe in Teilen nachgebessert werden muss. Demnach gilt nicht mehr die Vorgabe, dass Betriebe ihre Daten zur Ausbildungsplatzabgabe ausschließlich digital übermitteln dürfen. Die Klage des Bremerhaveners Dieter Riemer, eines früheren Richters am Staatsgerichtshof, die gesamte Ausbildungsplatzabgabe für rechtswidrig zu erklären, wies das OVG hingegen ab.

Arbeitssenatorin Claudia Schilling (SPD) erklärte nach dem Urteil, dass man sich die Urteilsbegründung genau ansehen werde. Unmittelbare Folge des Urteils sei nunmehr, die durch das Gericht bemängelte Vorschrift zur digitalen Übermittlung der Daten der Arbeitgeber zu präzisieren. „Wir werden diesen Punkt prüfen und die entsprechende Regelung kurzfristig den durch das Oberverwaltungsgericht formulierten Vorgaben anpassen, um Klarheit in der Auslegung zu haben“, sagte Schilling.

Hintergrund des digitalen Verfahrens sei gewesen, die Anwendung des Gesetzes sowohl für die Arbeitgeber hinsichtlich der Kommunikation mit der Behörde als auch die behördeninterne Umsetzung möglichst schlank zu gestalten. Geplant sei nun, die Präzisierung im Gesetzestext in den nächsten Wochen vorzunehmen, erklärte die Senatorin.

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