Manche Geschichten klingen wie aus einem Film – und die von Jürgen Chudy (73) ist genau so eine. Stell dir vor: Du gehst ganz entspannt zur Bank, und plötzlich erfährst du, dass du offiziell tot bist. Kein Witz!
Genau das passierte dem 73-Jährigen – und plötzlich stand er vor einem Bürokratie-Chaos, das fast unlösbar schien, wie die „WAZ“ berichtete.
Bochum: Jürgen Chudy (73) wird für tot erklärt – obwohl er quicklebendig ist
Jürgen Chudy (73) staunte nicht schlecht, als er am 2. Juni zur Sparkasse in Bochum ging, um seine Enkelin bei seiner Autoversicherung anzumelden. Der Filialleiter zog ihn beiseite und sagte laut der „WAZ“: „Sie sind offiziell für tot erklärt worden.“ Das heißt: Chudy hatte keinen Zugriff mehr auf sein Konto, seine Rente wurde gestrichen, und die Scheckkarte war ihm weggenommen worden – alles, weil das Standesamt die Rentenversicherung über seinen vermeintlichen Tod informiert hatte.
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Wie konnte das passieren? Nun, am Dienstag, dem 27. Mai, war seine Ehefrau Roswitha gestorben. Doch nicht nur sie, sondern versehentlich auch Jürgen Chudy selbst wurde für tot erklärt. Thomas Sprenger, Pressesprecher der Stadt Bochum, erklärt: „Am Freitag, 30. Mai, wurde der Sterbefall C. durch ein Bestattungsunternehmen mündlich beim Standesamt angezeigt. Bei der Anzeige ist es allerdings zu einer Verwechslung der verstorbenen Ehefrau mit dem Ehemann gekommen.“
Standesamt räumt Fehler ein
Und dann schickte das Standesamt am 2. Juni schickte eine Nachricht an den Bestatter: Das Standesamt räumte ein, dass der Fehler bei ihnen lag, wies jedoch darauf hin, dass der Mitarbeiter des Bestattungsunternehmens die mündliche Sterbefallanzeige unterschrieben und damit die falschen Angaben erneut bestätigt habe. Nachdem der Fehler entdeckt wurde, bemühte sich das Standesamt schnell um Wiedergutmachung.
Doch obwohl alles in Bewegung gesetzt wurde, dauerte es Wochen, bis Jürgen Chudy wieder offiziell als lebendig galt. Erst am 5. Juni beantragte das Standesamt beim Amtsgericht Bochum, die falsche Sterbeurkunde für ungültig zu erklären. In der Zwischenzeit musste sich der 73-Jährige mit einer kleinen Bargeldreserve über Wasser halten.
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Das war jedoch noch nicht alles, was der 73-Jährige erleben sollte. Denn nach diesem Ärger folgte die nächste Hiobsbotschaft: Er soll eine Erbschaft gemacht haben. Was dann passiert ist, kannst du HIER bei der „WAZ“ nachlesen.