Das Bundesverfassungsgericht steht vor einer Entscheidung, die sehr teuer für die öffentlichen Haushalte werden könnte. Der Fall, über den das Bundesverfassungsgericht verhandelt, könnte weitreichende Konsequenzen für die Bezahlung von Beamten in ganz Deutschland haben. Einfach gesagt geht es darum, ob Beamte in vielen Bundesländern so wenig verdienen, dass es gegen das Grundgesetz verstößt.
Mehr Geld für Beamte?
Dieses sieht einen Anspruch auf die „althergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums“ vor. Einer dieser Grundsätze, der sich in jahrzehntelangen Rechtsstreitigkeiten herauskristallisiert hat, ist das sogenannte „Mindestabstandsgebot“. Übersetzt müssen Beamte mindestens 15 Prozent über dem Regelbedarf eines Sozialhilfeempfängers liegen. Zudem haben obere Besoldungsgruppen Anspruch auf einen nennenswerten Abstand zu den unteren Besoldungsgruppen. Wenn das Mindestabstandsgebot also für die am schlechtesten verdienenden Beamten verletzt ist, bedeutet das auch mehr Geld für die Besserverdiener.
In zwei Fällen aus Berlin wurden scheinbar berechtigte Zweifel daran geäußert, dass das Mindestabstandsgebot erfüllt sei. Ein Finanzbeamter war der Ansicht, dass seine Bezahlung in den Jahren von 2009 bis 2016 zu niedrig war. Nachdem seine Klage in der ersten Instanz abgewiesen wurde, legte er Berufung ein. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat seinen Fall geprüft und kam zu dem vorläufigen Ergebnis, dass die Besoldung der Finanzbeamten in Berlin in diesem Zeitraum tatsächlich verfassungswidrig war. Das Berliner Gericht kann aber nur über die Gesetzeslage entscheiden und nicht darüber, ob diese der Verfassung entspricht. Wie in so einem Fall vorgesehen, wurde der Fall zum Bundesverfassungsgericht geschickt.
Auch ein Berliner Polizist war der Meinung, zu wenig Geld zu bekommen. Er bezog sich dabei auf die Jahre zwischen 2010 und 2015. Die Vorinstanzen hatten seine Klage abgewiesen, woraufhin er Revision einlegte. Das Bundesverwaltungsgericht sah die Sache anders. Es kam ebenfalls zu dem Schluss, dass es „gewichtige Anzeichen“ für eine verfassungswidrige Besoldung gibt. Auch hier ging der Fall nach Karlsruhe.
Lang ersehntes Urteil
Damit war die Sache vorerst erledigt, denn die Entscheidung des obersten Gerichts ließ eine Weile auf sich warten. Auf Anfrage unserer Redaktion lassen die Verfassungshüter jedoch folgendes mitteilen: „Die Bearbeitung der Verfahren ist weit fortgeschritten. Möglicherweise wird die Veröffentlichung einer Entscheidung im Herbst erfolgen können“. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts hätte Konsequenzen für das ganze Bundesgebiet. Alle Bundesländer und der Bund müssten dann nachweisen, dass ihre Besoldungsordnungen den Ansprüchen genügen.
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Auch für Niedersachsen könnte es teuer werden. Dort läuft eine ähnliche Auseinandersetzung um die amtsangemessene Besoldung. Laut einem Gutachten der Lehrergewerkschaft GEW, das der Redaktion vorliegt, hätten Beamte dann Anspruch auf eine deutliche Gehaltserhöhung. In einem Rechenbeispiel kommt es für einen Musterbeamten mit Familie in der Besoldungsgruppe A5 in der Erfahrungsstufe zwei auf Bezüge von rund 2937 Euro netto. Das sei deutlich zu wenig. Um den Abstand zu wahren, bräuchte es eine „konservativ geschätzte“ Gehaltserhöhung um 573 Euro oder etwas mehr als 16 Prozent.