- Rund 40 Extremisten besitzen in Hamburg legal eine Waffe.
- Nur zu gern würde der Senat sie entwaffnen – nur ist das nicht so einfach.
- Welchen Gruppen die Extremisten angehören.
Staatsfeinde und Fanatiker mit legalem Zugriff auf tödliche Waffen? Bitte nicht. Doch 39 vom Verfassungsschutz als Extremisten in Hamburg eingestufte Menschen dürfen legal eine Waffe besitzen. Das geht aus eigenen Recherchen und der Senatsantwort auf eine Schriftliche Kleine Anfrage des Linken-Bürgerschaftsabgeordneten Deniz Celik hervor, die dem Abendblatt vorliegt. Dabei kommt auch heraus: Die Extremisten zu entwaffnen, ist gar nicht so einfach.
Celik hat allerdings nur nach Personen aus dem rechtsextremistischen Spektrum und der sogenannten Reichsbürger- und Delegitimierer-Szene gefragt. Extremisten mit waffenrechtlicher Erlaubnis, die dem linken oder islamistischen Spektrum zugeordnet werden, fehlen in der Senatsantwort. Das Abendblatt hat die Innenbehörde gebeten, auch hier Zahlen zu liefern. Demnach hatten bis Stichtag 31. Dezember 2024 neun Islamisten und vier Linksextremisten eine waffenrechtliche Erlaubnis.
Dutzende Extremisten haben in Hamburg eine Waffe – ganz legal
Von den 26 Extremisten gemäß Celiz‘ Fragestellung „Waffenbesitz von Nazis in Hamburg“ gelten 18 als Rechtsextremisten. Im Einzelnen: Ein Rechtsextremist mit Waffenerlaubnis gehört einem als „Verdachtsfall eingestuften Personenzusammenschluss auf dem Gebiet des nicht gewaltorientierten Rechtsextremismus“ an. Drei unterstützen rechtsextremistische Burschenschaften, fünf sind Angehörige „nicht in Hamburg ansässiger rechtsextremistischer Organisationen“ und sieben stehen auf dem Zettel des polizeilichen Staats- und des Hamburger Verfassungsschutzes, weil sie rechtsextremistische Propaganda verbreitet haben.
Eine Person wird einer einstmals „gewaltorientierten Gruppierung“ zugerechnet, während eine weitere der Gruppe der „subkulturell geprägten Rechtsextremisten“ angehört. Damit gemeint sind Extremisten, die weniger ideologisch, sondern vor allem über die Musik und den Lebensstil mit der Szene verflochten sind. Außerdem ist einem Rechtsextremisten der Umgang mit Sprengstoff gestattet. Hier sei ein Widerrufsverfahren im Gange, so der Senat.
Mehr Rechtsextremisten mit Waffen in Hamburg
Dazu kommen noch sechs Reichsbürger, die eine scharfe Schusswaffe besitzen dürfen, und ein Hamburger, der als sogenannter „Delegitimierer“ gilt. Wie viele Waffen die Extremisten genau besitzen, geht aus der Senatsantwort nicht hervor.
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Als Celik dem Senat im Frühjahr 2023 dieselben Fragen gestellt hatte, kam heraus, dass in Hamburg „nur“ elf Rechtsextremisten eine waffenrechtliche Erlaubnis hatten. Der Anstieg um sieben bis Juni 2025 geht offenbar vor allem auf die deutlich gestiegene Zahl an Propaganda-Tätern zurück, die in der nachrichtendienstlichen Datenbank gespeichert sind.
Senat will Extremisten entwaffnen – doch so einfach ist das nicht
Der Senat betont: Es sei Ziel der zuständigen Behörden, „Angehörigen extremistischer Szenen konsequent waffenrechtliche Erlaubnisse zu versagen, bzw. diese zu widerrufen, um Gefahren durch die Verwendung der Waffen zu minimieren“. Das scheint nur in der Praxis nicht immer zu klappen. Oder mit den Worten des Senats: „Ein Belassen einer waffenrechtlichen Erlaubnis bzw. deren Erteilung kommt dabei nur in Betracht, wenn die Nachweise für einen waffenrechtlichen Entzug bzw. eine Versagung rechtlich nicht ausreichend oder rechtlich nicht zu verhindern sind.“ Auch eine Speicherung im Nachrichtendienstlichen Informationssystem des Verfassungsschutzes (NADIS) begründet keine Entzugsautomatik. Es bedürfe vielmehr der „Würdigung des Einzelfalls“, um eine waffenrechtliche Unzuverlässigkeit festzustellen.
Von 2023 bis zum Stichtag 30. Juni 2025 ist es den Behörden insgesamt neunmal gelungen, (Rechts-)Extremisten zu entwaffnen, indem eine Erlaubnis widerrufen oder gar nicht erst ausgestellt wurde („Versagung“). Siebenmal kontrollierte die Waffenbehörde – mal angemeldet, mal unangemeldet – in diesem Jahr und im Vorjahr, ob und wie die Extremisten ihre Waffen aufbewahren.
Da geht doch noch mehr, oder? Auf Abendblatt-Anfrage sagte Daniel Schaefer, Sprecher der Innenbehörde, dem Abendblatt: „Hamburg hat sich in den vergangenen Jahren auf Bundesebene wiederholt für eine Verschärfung des Waffenrechts eingesetzt. Ziel muss es sein, Angehörigen extremistischer Szenen konsequent waffenrechtliche Erlaubnisse zu versagen, beziehungsweise diese zu widerrufen, sofern es rechtlich geht.“