Oelde (NRW) – Der IS-Terrorist aus Oelde narrt weiter die Behörden: Kaum hatte ein Gericht endgültig grünes Licht für seine Abschiebung gegeben, war Mukhammadsaid S. (39) verschwunden. „Wir kennen seinen Aufenthaltsort derzeit nicht“, sagte ein Sprecher des Kreises Warendorf.
Der Kreis hatte große Anstrengungen unternommen, den Islamisten aus Tadschikistan zurück in seine Heimat zu bringen. Doch „Abu Said“, der als Mitglied des Islamischen Staates (IS) zum „Heiligen Krieg“ aufgerufen hatte, genoss jahrelang juristischen Schutz. Weil ihm in seiner Heimat Folter drohe, so deutsche Gerichte.
Bereit zum Zugriff: das SEK im Februar vor der Polizeiwache in Oelde
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Kampfausbildung mit Panzerfäusten und Handgranaten
S. räumte vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf ein, in Rakka den IS-Treueeid geleistet und eine Kampfausbildung absolviert zu haben. Er lernte demnach den Umgang mit dem Sturmgewehr AK47, mit Handgranaten und Panzerfäusten. Er wurde zu fünf Jahren Haft verurteilt, dann begann das juristische Tauziehen um die Abschiebung.
Landrat Dr. Olaf Gericke kämpfte, bis die Voraussetzungen für die Abschiebung des Mannes vorlagen
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Landrat Dr. Olaf Gericke (59) hatte schließlich die damalige Außenministerin Annalena Baerbock um Hilfe gebeten. Schließlich bekam das Auswärtige Amt aus Tadschikistan die Zusicherung, dass S. in seiner Heimat keine Gefahr drohe.
In dieser Woche entschied daraufhin das Oberverwaltungsgericht Münster in letzter Instanz, dass Mukhammadsaid S. in seine Heimat ausgeliefert werden darf. „Dieser Beschluss ist unanfechtbar“, sagte eine Sprecherin. Gericke sagte dazu: „Der Beschluss ist ein Sieg des Rechtsstaates. Das aufwändige Verfahren zeigt einerseits, wie mühsam es sein kann, wenn sich die Feinde unserer Freiheit unseren Rechtsstaat zunutze machen. Es zeigt andererseits, dass es sich auszahlen kann, wenn Behörden an schwierigen Fällen dranbleiben und bereit sind, dicke Bretter zu bohren.“
Vorherige Festnahme war nicht zulässig
Ärgerlicherweise habe der Mann vor der Entscheidung nicht in Abschiebegewahrsam genommen werden dürfen. „Ein geradezu exemplarisches Beispiel für praxisuntaugliche Regelungen in unserem Rechtssystem, die es unseren Behörden ungemein schwer machen, auch solche Personen abzuschieben“, kritisiert Gericke.
Jetzt fahndet die Polizei nach dem IS-Mann. Zuletzt hatten ihn im Februar eine Spezialeinheit an seinem Wohnort in der Nähe von Oelde festgenommen. Dort hatte er in einer Polizeiwache mit einem Messer randaliert. Seine Frau und Kinder dürfen zunächst in Deutschland bleiben.