Standdatum: 13. Oktober 2025.

Autorinnen und Autoren:
Folkert Lenz

Ein Parkplatzschild in einem Parkhaus, daneben steht ein Auto.

Zu spät bezahlt? Ein Bremer Parkunternehmen will dafür 40 Euro zusätzlich zu den Gebühren haben. (Symbolbild)

Bild: dpa | picture alliance | Markus Lenhardt

Ein Parkplatzbetreiber verlangt von Bremern eine Strafe von 40 Euro, wenn sie ihr Parkticket nicht rechtzeitig bezahlen. Das ist laut Verbraucherzentrale nicht zulässig.

Die Verbraucherzentrale Bremen hat gegen den Parkplatzverwalter Wemolo Klage eingereicht. Das Münchener Unternehmen stelle Menschen, die ihre Parkgebühren nicht oder nicht fristgerecht bezahlen, zusätzlich eine unzulässige Vertragsstrafe über 40 Euro in Rechnung, heißt es. Wemolo verwaltet einzelne Parkhäuser in Bremen sowie mehrere Parkplätze, etwa an Supermärkten.

Dabei arbeitet die Münchener Firma an Ein- und Ausfahrten von Bremer Parkplätzen mit Kennzeichen-Scannern statt Schranken. Wer auf diesen Plätzen parkt, erhält also kein Ticket aus Papier. Somit muss das Papierticket nach dem Begleichen der Parkkosten auch nicht in einen Automaten an der Schranke gesteckt werden, damit sich diese öffnet.

Mehrere Beschwerden bei Verbraucherzentrale

Die Parkgebühren können dann am Automaten, per App oder online beglichen werden. Wer nicht zahlt, bekommt regelmäßig noch eine Vertragsstrafe. Das ist nicht erlaubt, sagt die Verbraucherzentrale Bremen, bei der sich in den letzten Monaten mehrere Menschen beschwert hatten. Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch dürfe die Firma nicht einfach 40 Euro zusätzlich kassieren – selbst, wenn das in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehe, so ein Sprecher. Deswegen klagt die Verbraucherzentrale nun auf Unterlassung.

Zuvor soll Wemolo sich nicht darauf eingelassen haben, freiwillig auf die Klausel zu verzichten. Verbraucherschutzorganisationen beklagen immer wieder, dass sich Unternehmen, die Parkplätze managen, nicht an gesetzliche Regeln halten und erst von Gerichten dazu gezwungen werden müssen.

Quelle:
buten un binnen.

Dieses Thema im Programm:
Bremen Eins, Rundschau am Nachmittag, 13. Oktober 2025, 16 Uhr