Die Europäische Kommission hat einen weiteren Schritt zur Umsetzung der Initiative für einheitliche Ladegeräte gemacht. Mit einem neuen Vorschlag zur Überarbeitung der Ökodesign-Vorgaben für externe Stromversorgungen (EPS) soll die Interoperabilität und Energieeffizienz von Ladegeräten verbessert werden.
Ziel ist es, die bereits durch die Funkanlagenrichtlinie eingeführte USB-C-Verpflichtung auf weitere Geräte auszuweiten – etwa auf IT- und Netzwerktechnik.
Einige Geräte wie Spielzeuge, Staubsauger, Werkzeuge und Audio-Equipment sind von der Pflicht zur Interoperabilität ausgenommen. Dennoch erwartet die Kommission durch die neuen Regeln erhebliche Umwelt- und Kostenvorteile.
Ersparnis von rund 100 Millionen Euro
Bis 2035 könnten rund drei Prozent Energie eingespart werden – das entspricht dem jährlichen Verbrauch von etwa 140.000 Elektroautos. Zudem sollen die Treibhausgasemissionen um neun Prozent und Schadstoffe um 13 Prozent reduziert werden. Für Verbraucher bedeutet das eine jährliche Ersparnis von rund 100 Millionen Euro.
Der Kommissar für Energie und Wohnungswesen, Dan Jørgensen, sagte, dass gemeinsame Ladegeräte für Smartphones, Laptops und andere Geräte, die wir täglich benutzen, ein kluger Schritt seien, „der die Verbraucher in den Mittelpunkt stellt und gleichzeitig Energieverschwendung und Emissionen reduziert“.
Die praktische Änderung, die die EU nun in Bezug auf externe Netzteile einführe, werde den Europäern helfen, „Geld zu sparen und gleichzeitig die Umweltbelastung zu verringern, und beweist, dass Innovation sowohl Fortschritt als auch Verantwortung bedeuten kann. Mit dieser Initiative will die EU eine Zukunft gestalten, in der die Technologie für alle und für den Planeten besser funktioniert“, so Jørgensen.
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