Die Sächsische Staatsregierung hat heute (14. Oktober 2025) den Entwurf für eine neue Mietpreisbegrenzungsverordnung zur Anhörung freigegeben. Damit soll die bestehende Regelung, die zum 31. Dezember 2025 ausläuft, um eineinhalb Jahre bis zum 30. Juni 2027 verlängert werden. Ziel ist, dass die Mietpreisbremse in Dresden und Leipzig ohne Unterbrechung weiter gilt.

Staatsministerin Regina Kraushaar: „Mit der Verlängerung der Mietpreisbremse schaffen wir in angespannten Wohnungsmärkten einen fairen Ausgleich zwischen Mieterschutz und dem grundgesetzlich geschützten Eigentum. Aber klar ist auch: Wir brauchen mehr Investitionen in Wohnraum. Denn nur durch mehr Bauen entspannen sich die Wohnungsmärkte dauerhaft und Instrumente wie die Mietpreisbremse werden überflüssig.“

Ergänzend hob die Ministerin hervor, dass die Staatsregierung den Wohnungsbau trotz schwieriger Haushaltslage weiter entschlossen fördert: „Wir haben dem sozialen Wohnungsbau Priorität eingeräumt. Allein in diesem Jahr werden über 50 Millionen Euro für neue Sozialwohnungen bewilligt, 140 Millionen Euro für Sanierungen von Wohnungen, die anschließend mit bezahlbaren Mieten für Mieter mit begrenztem Einkommen zur Verfügung stehen. Und wir werden in den nächsten beiden Jahren knapp 90 Millionen Euro für den Bau oder Erwerb und Sanierung von selbst genutztem Wohneigentum bereitstellen. Denn das ist die nachhaltigste Form des Mieterschutzes – zusätzlicher, bezahlbarer Wohnraum.“

Die Verlängerung der Mietpreisbremse ist – wie bisher – ausschließlich für Dresden und Leipzig vorgesehen. Grundlage ist die Feststellung eines angespannten Wohnungsmarktes in beiden Städten nach Paragraph 556d Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).

Ein externes Gutachten wird die Wohnungsmarktsituation im gesamten Freistaat umfassend untersuchen, die Ergebnisse werden voraussichtlich bis Spätsommer 2026 vorliegen. Damit wird zunächst eine solide Datenbasis geschaffen, um zielgerichtet zu handeln. Auf dieser Grundlage wird die Staatsregierung dann entscheiden, ob und in welchem Umfang Mietpreisbremse bzw. abgesenkte Kappungsgrenze weiterhin erforderlich sind, sowie – ob und wenn ja – welche weiteren Eingriffsmaßnahmen erforderlich sind, um angespannten Wohnungsmärkten entgegenzuwirken.

Hintergrund

Die Kappungsgrenzen-Verordnung wurde bereits im Juni dieses Jahres verlängert. Damit werden bis 30. Juni 2027 Erhöhungen in einem laufenden Mietvertrag von 20 auf 15 Prozent reduziert. Der Bund hatte die gesetzliche Ermächtigung zur Mietpreisbegrenzungsverordnung für die Länder erst im Juli erneut verlängert: Die Staatsregierung sorgt auf dieser notwendigen gesetzlichen Grundlage nunmehr zügig dafür, dass ab dem 1. Januar 2026 keine Schutzlücke für Mieterinnen und Mieter entsteht.

Nach der Anhörung, die nun erfolgt, werden die Stellungnahmen der angehörten Verbände und Stellen dahingehend geprüft, ob Änderungen des Verordnungsentwurfs erforderlich sind. Der ggf. angepasste Entwurf geht dann wieder ins Kabinett mit dem Ziel, die Verordnung zu erlassen und zu veröffentlichen.