Sachsen will die Mietpreisbremse für Dresden und Leipzig bis Mitte 2027 verlängern. Das Kabinett hat heute eine entsprechende Verordnung vorgestellt und zur Anhörung freigegeben. Die bestehende Regelung läuft Ende des Jahres aus. In Dresden und Leipzig darf die Miete bei Abschluss eines neuen Mietvertrages maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Infrastrukturministerin Regina Kraushaar (CDU) sagte zur Begründung, der Wohnungsmarkt in Dresden und Leipzig sei „angespannt“. Und die Verlängerung der Mietpreisbremse schaffe „in angespannten Wohnungsmärkten einen fairen Ausgleich zwischen Mieterschutz und dem grundgesetzlich geschützten Eigentum“.
Kraushaar: „Mietpreisbremse keine Dauerlösung“
Die Ministerin betonte aber auch, die Mietpreisbremse könne „keine Dauerlösung“ sein. Die Landesregierungen sollten in erster Linie Maßnahmen treffen, die der Anspannung der Wohnungsmärkte entgegenwirken, sagte sie. Die Mietpreisgrenze dürfe nur ergänzen und zur Überbrückung eingesetzt werden. Nur der Bau von Wohnungen werde die angespannte Lage auf den Wohnungsmärkten letztlich wirklich entlassen. Der Neubau von Wohnungen müsse für Investoren allerdings finanzierbar sein.
Nach den Worten von Kraushaar soll ein externes Gutachten die Situation des Wohnungsmarktes im gesamten Freistaat umfassend untersuchen. Die Ergebnisse werden voraussichtlich bis Spätsommer 2026 vorliegen. Auf dieser Grundlage werde Staatsregierung dann entscheiden, ob und in welchem Umfang die Mietpreisbremse weiterhin erforderlich ist.