Der Eingang des Amtsgerichts

Stand: 14.10.2025 12:48 Uhr

Das Amtsgericht Hannover hat entschieden, dass eine Frau ihrem früheren Anwalt 1.052,18 Euro zahlen muss – trotz seiner unangemessenen Nachrichten bei WhatsApp. Die Frau kündigte deshalb das Mandat.

Der Anwalt hatte sie nach einem Verkehrsunfall vertreten und die Vergütung eingefordert. Die 35-Jährige verweigerte die Zahlung, weil sie sich vom Anwalt sexuell belästigt fühlte und das Mandat kündigte. Er hatte ihr laut Gericht auf WhatsApp ein Foto mit den Worten „heißes Bild“ und „Dein Freund hat so ein Glück“ kommentiert sowie gefragt: „Hi, du hast bestimmt noch mehr heiße Fotos?!“.

Anwalt bezeichnet Nachrichten als „freundschaftlich“

Der Anwalt behauptete, die Nachrichten seien freundschaftlich gemeint gewesen und hätten keinen sexuellen Bezug. Seine Arbeit habe er ordnungsgemäß erledigt. Die Richterin stellte klar, dass solche Äußerungen im Verhältnis zwischen Anwalt und Mandantin unangebracht seien. Eine fristlose Kündigung sei zwar gerechtfertigt, das Honorar müsse die Frau dennoch zahlen.

Auf einem Bürgersteig steht mit Kreide geschrieben: "Jemanden wie dich sollte man mal ordentlich durchf**ken. - Ich war elf".

Bisher sind laut Strafgesetzbuch nur Berührungen strafbar – verbale sexuelle Belästigungen nicht. Das soll sich ändern.

Das Rathaus am Maschsee.

8 Min

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Dieses Thema im Programm:

NDR 1 Niedersachsen | Regional Hannover | 14.10.2025 | 08:30 Uhr