Am Donnerstag, 16. Oktober, blickt die deutsche Fußballwelt nach Karlsruhe: Dort findet am Landgericht die Berufungsverhandlung dreier Mitarbeiter des Fanprojekts Karlsruhe statt. Der Grund: Sie wehren sich gegen die vom Amtsgericht im Oktober 2024 ausgesprochenen Geldstrafen, weil sie im Pyro-Prozess die Aussage aufgrund von Berufsethos verweigert hatten. Die Hintergründe hat ka-news hier zusammengefasst.

Bundesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte blickt „mit Sorge“ auf Prozess

Seither wurden Forderungen nach einem sogenannten Zeugnisverweigerungsrecht für Fanprojekte und in der allgemeinen Sozialen Arbeit laut. Nun, wenige Tage vor der Verhandlung, hat sich auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Fanprojekte (BAG) in einer Pressemeldung dazu geäußert.

Für Fußballfans ist die Arbeit von Fanprojekten wichtig.

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Für Fußballfans ist die Arbeit von Fanprojekten wichtig.
Foto: Thomas Riedel

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„Als bundesweiter Zusammenschluss von über 70 sozialpädagogischen Fanprojekten sehen wir mit Sorge auf die rechtliche und politische Auseinandersetzung, die erhebliche Auswirkungen auf die professionelle Fanarbeit in Deutschland haben kann“, heißt es darin.

„Fanprojekt Karlsruhe leistet seit Jahren unverzichtbare Arbeit“

„Das Fanprojekt Karlsruhe leistet seit Jahren engagierte, qualifizierte und unverzichtbare Arbeit an der Schnittstelle zwischen Fußball, Fanszene und Gesellschaft. Ziel ist dabei stets die Förderung von sozialer Integration, Partizipation und Gewaltprävention im Umfeld des Fußballs.“

Volker Körenzig, Leiter des Fanprojekts Karlsruhe und einer der Angeklagten, fordert seit Langem ein Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter.

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Volker Körenzig, Leiter des Fanprojekts Karlsruhe und einer der Angeklagten, fordert seit Langem ein Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter.
Foto: Thomas Riedel

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Volker Körenzig, Leiter des Fanprojekts Karlsruhe und einer der Angeklagten, fordert seit Langem ein Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter.
Foto: Thomas Riedel

Diese Arbeit stütze sich auf die Grundsätze des Nationalen Konzepts Sport und Sicherheit (NKSS) und des Sozialgesetzbuch VIII (SGB). Sie werde von allen relevanten Partnern im Fußball getragen.

„Wichtiges Signal für die Zukunft sozialpädagogischer Fanarbeit“

„Die Berufungsverhandlungen betreffen nicht nur das Fanprojekt in Karlsruhe, sondern stellen auch ein wichtiges Signal für die Zukunft sozialpädagogischer Fanarbeit insgesamt dar“, so die BAG weiter. Sie betone daher:

  • „Fanprojekte sind ein Bestandteil der Sozialen Arbeit und genießen bundesweite Anerkennung.
  • Die Arbeit der Fanprojekte ist unabhängig, kritisch-parteilich an den Interessen junger Menschen orientiert und für ein gelingendes Miteinander im Fußball unverzichtbar.
  • Rechtliche und politische Auseinandersetzungen dürfen nicht auf dem Rücken der jungen Menschen und der professionellen Arbeit ausgetragen werden.“

Supporters Karlsruhe sehen „richtungsweisenden Prozess mit Signalwirkung“

Auch die Supporters Karlsruhe, der Dachverband der KSC-Fans, nehmen in einer Pressemeldung Stellung zur Verhandlung. Sie sehen darin einen „richtungsweisenden Prozess mit einer Signalwirkung für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit“. Ein Urteil diesbezüglich könnte ihrer Ansicht nach die Grundlage für eine Reformierung des Zeugnisverweigerungsrechts in der Strafprozessordnung schaffen.

Marco Fuchs, Vorsitzender der Supporters Karlsruhe

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Marco Fuchs, Vorsitzender der Supporters Karlsruhe
Foto: ps

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Marco Fuchs, Vorsitzender der Supporters Karlsruhe
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Auch die Aufnahme von allen hauptamtlich beschäftigten Sozialarbeitern als geschützte Berufsgruppe vor der zeugenschaftlichen Vernehmung bei der Polizei oder vor Gericht könne somit erwirkt werden. „Sozialpädagogische Arbeit mit und ohne Fußballfans muss ohne staatliche Repression möglich sein“, so die Supporters abschließend.

  • Melissa Betsch

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