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Wer „Kornmühle Baguettebrötchen“ gekauft hat, sollte die Packung lieber entsorgen.

Die Hersteller-Firma Sinnack Backspezialitäten hat einen Rückruf veröffentlicht, denn in einigen Packungen dieser Charge könnten Plastikteile stecken. Verkauft wurden sie bei Netto in zehn Bundesländern.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum lautet 10.11.2025, die Chargennummer ist L153641. Diese Informationen finden sich auf der Oberseite der Verpackung, wie das Unternehmen aus Bocholt (NRW) mitteilte.

Vom Verzehr wird dringend abgeraten.

Mehr zum ThemaZehn Bundesländer im Fokus des Rückrufs

In Teilen von Baden-Württemberg, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein wurden die Baguettebrötchen verkauft.

Verbraucher können, laut Hersteller, die Brötchen zurückgeben, wo sie gekauft wurden. Sie erhalten ihr Geld zurück – auch ohne Kassenbon.

Sinnack produziert nach eigenen Angaben Millionen Brötchen täglich.