
Stand: 14.10.2025 08:42 Uhr
Für Bürger, die langfristig Bürgergeld beziehen, zahlt das Jobcenter Wohnkosten – bis zu einer bestimmten Obergrenze. In Hannover ist diese umstritten. Das Landessozialgericht hat sie nun für angemessen erklärt.
Das Konzept des Jobcenters in Hannover beruhe auf den „repräsentativen und validen Daten eines qualifizierten Mietspiegels“, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts in Celle von Montag. Die Obergrenze für Wohnkosten sei in einer Höhe festgelegt worden, die dem höchsten Wert aus dem unteren Drittel der ermittelten Mieten für die jeweilige Wohnungsgröße entspricht. Das sei zulässig, so das Landessozialgericht. Damit hob es anderslautende Urteile des Sozialgerichts in Hannover auf.

ARD Mediathek
Bezahlbarer Wohnraum wird immer knapper. Besichtigungen zu Hunderten, lange Suche und überteuerte Mieten sind Alltag. Gibt es einen Ausweg?
Gericht: Genügend erschwinglicher Wohnraum verfügbar
Die Regelung des Jobcenters in der Landeshauptstadt ist seit Jahren umstritten. Einige Kammern des Sozialgerichts hielten die Grenzen für rechtmäßig, während andere Klägerinnen und Klägern höhere Wohnkosten zusprachen. In dem Verfahren am Landessozialgericht ging es um neun Einzelfälle. In jedem Fall prüfte das Landessozialgericht nach eigenen Angaben, ob ausreichend Wohnungen zu Mieten unterhalb der Obergrenze verfügbar waren. Das sei durchweg der Fall gewesen, teilte das Gericht mit. So hätten etwa in den Jahren 2017/2018 im Stadtgebiet Hannover 44,5 Prozent beziehungsweise 38,5 Prozent der verfügbaren Wohnungen für Alleinstehende innerhalb der festgesetzten Mietobergrenze gelegen. Bei Zwei-Personen- und Vier-Personen-Haushalten war der Anteil in den vergangenen Jahren geringer, laut Gericht aber „noch ausreichend“.

Während viele Menschen auf Wohnungssuche sind, stehen reihenweise Immobilien leer – zum Teil seit Jahren.

Paare mit Kindern machten fast 42 Prozent der Wohnungslosen aus. Ihr Anteil liege damit über dem bundesweiten Durchschnitt.

Damit setzt sich der Trend der vergangenen Jahre fort. Eine Karte zeigt, wie hoch die Miete in Ihrem Landkreis ist.

Das Landessozialgericht hat einem entsprechenden Eilantrag einer alleinerziehenden Mutter mit vier Kindern Recht gegeben.