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BMW hat einen weltweiten Auslieferungsstopp für 1er-Modelle verhängt. Beim Münchner Autobauer gibt es ein folgenschweres Problem mit den Gurten, wie IPPEN.MEDIA erfuhr.

Frankfurt – Wer derzeit auf die Lieferung eines BMW 1er wartet, muss sich möglicherweise auf etwas längere Wartezeiten einstellen. Der Münchner Automobilhersteller hat auf Anfrage von Merkur.de von IPPEN.MEDIA bestätigt, dass es momentan einen globalen Auslieferungsstopp für dieses Modell gibt. Der Grund dafür sind potenzielle Sicherheitsmängel an den Sicherheitsgurten, die im Falle eines Unfalls gefährliche Folgen haben können.

Fahraufnahme eines BMW 1erGurt-Probleme: Für den BMW 1er hat der Münchner Autobauer einen Auslieferungsstopp verhängt. Betroffene Modelle, die schon ausgeliefert wurden, werden zurückgerufen. © BMW

Eine Qualitätskontrolle bei BMW ergab laut einem Unternehmens-Sprecher, „dass in den identifizierten Fahrzeugen entweder einer oder beide der vorderen Sicherheitsgurte möglicherweise nicht korrekt gefertigt wurden“. Dies könne das Verletzungsrisiko erhöhen. „Es besteht die Möglichkeit, dass in einer Aufprall- oder Unfallsituation die Rückhaltefunktion nachgibt und nicht den erforderlichen Schutz bietet“, erklärte der Sprecher. Er betonte, dass bisher keine Unfälle oder Verletzungen in diesem Zusammenhang bekannt seien.

Auslieferungsstopp für den BMW 1er bis die „fehlerbehebende Maßnahme“ abgeschlossen ist

Für die Fahrzeuge vor Auslieferung an die Kunden haben man sich daher zu einer Ausliefersperre entschieden. „Für das jeweilige Fahrzeug dauert der Stopp so lange, bis die fehlerbehebende Maßnahme abgearbeitet ist. Diese ist der Tausch der betroffenen Gurtsysteme“, so der Sprecher. Fahrzeuge, die bereits an Kunden ausgeliefert wurden, werden zurückgerufen. Laut BMW sind in Deutschland insgesamt 2.366 Fahrzeuge von diesen Maßnahmen betroffen.

So werden Fahrzeughalter über einen Rückruf informiert

In Deutschland erhalten betroffene Fahrzeughalter ein offizielles Schreiben vom Hersteller, wenn ihr Modell zurückgerufen wird. Die Anschrift der jeweiligen Halter erhält der Autobauer vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA). Wichtig ist, dass dieses Rückrufschreiben nicht als bloße Empfehlung, sondern als verbindliche Aufforderung zur Mängelbeseitigung zu verstehen ist.

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Nach Erhalt des Schreibens sollten die Fahrzeughalter dringend eine Werkstatt aufsuchen. Ignorieren sie die Aufforderung trotz mehrfacher Hinweise, kann das KBA die zuständige Zulassungsbehörde informieren, die dann das Fahrzeug stilllegen kann. (sop)