Störung der Totenruhe?
Uniklinikum Dresden zieht nach Vorwürfen erste Konsequenzen
21.10.2025 – 20:23 UhrLesedauer: 1 Min.
Blick auf das Vorstandsgebäude des Dresdner Universitätsklinikums (Archivbild): Die Staatsanwaltschaft ermittelt in 13 Fällen. (Quelle: Robert Michael/dpa)
Das Universitätsklinikum Dresden prüft schwere Vorwürfe gegen drei Mitarbeiter. Eine interne Kommission soll die Verdachtsfälle aufklären.
Das Universitätsklinikum Dresden hat eine interne Untersuchungskommission eingerichtet. Das Gremium soll Vorwürfe gegen Mitarbeiter der Klinik und des Instituts für Rechtsmedizin prüfen, teilte eine Uniklinik-Sprecherin mit.
Hintergrund sind strafrechtliche Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Dresden: Drei Beschuldigte sollen in 13 Fällen unrechtmäßig menschliche Felsenbeine entnommen haben. Das Felsenbein ist ein Teil des Schädelknochens, der das Innenohr umschließt. Die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Störung der Totenruhe.
Inzwischen habe die Klinikleitung personalrechtliche Maßnahmen eingeleitet. Details nannte die Sprecherin nicht – aus Datenschutzgründen.
Patienten können die Klinik weiterhin ohne Einschränkungen nutzen. „Klinische Behandlungen und Dienstleistungen sind nicht eingeschränkt“, versichert die Sprecherin. Besorgte Patienten können sich an das Qualitäts- und Medizinische Risikomanagement des Klinikums wenden.
Störung der Totenruhe ist eine Straftat. Das Strafgesetzbuch droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe an. Auch der Versuch ist strafbar.
