Nach langem Rechtsstreit

AB Inbev bringt beliebtes US-Bier zurück nach Deutschland

22.10.2025 – 09:03 UhrLesedauer: 2 Min.

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Ab InBev-Logo am Hauptsitz in Bremen (Archivfoto): Die Brauerei bringt „Bud“ zurück nach Deutschland. (Quelle: IMAGO/Dirk Sattler/imago)

Der weltgrößte Braukonzern AB Inbev führt sein Lagerbier unter dem Namen „Anheuser-Busch Bud“ wieder in Deutschland ein. Der Verkauf startet zunächst bei einer Supermarktkette.

Der weltgrößte Braukonzern AB Inbev hat die Rückkehr seines Lagerbiers unter dem Namen „Anheuser-Busch Bud“ auf den deutschen Markt angekündigt. Der Verkaufsstart erfolgt bei einer Supermarktkette, wie die deutsche Tochter des Brauers mitteilte. Weitere Händler und Bars sollen 2026 folgen.

AB Inbev reagiert damit auf eine wachsende Nachfrage nach internationalen Lagerbieren in Deutschland. Mit der Wiedereinführung bekräftigt der Konzern sein Bekenntnis zum deutschen Biermarkt.

Zu AB InBev Deutschland gehören die Pilsmarken „Beck’s“ und „Hasseröder“, die Hellbiermarke „Spaten“ sowie die Altbiermarke „Diebels“. Der Konzern unterhält seinen Hauptsitz in Bremen und betreibt weitere Standorte in Issum am Niederrhein, Wernigerode in Sachsen-Anhalt und München.

Das Lagerbier wird in der Europäischen Union gebraut. Nach der Übernahme von Anheuser-Busch durch den belgischen Konzern Inbev 2008 verschwand das Bier vom deutschen Markt.

Die Geschichte des Bieres reicht weit zurück: Die in Deutschland geborenen Brauer Eberhard Anheuser und Adolphus Busch begannen 1876 in den USA mit dem Brauen ihres Lagerbiers. Heute wird es nach Unternehmensangaben in mehr als 80 Ländern vertrieben.

Die Namensgebung hat eine juristische Vorgeschichte. In einem Rechtsstreit zwischen der Bitburger Brauerei und den Amerikanern entschied der Bundesgerichtshof 2001, dass das Bier nicht als „American Bud“ verkauft werden darf. Die Verwechslungsgefahr mit der deutschen Marke „Bit“ sei zu groß, urteilten die Richter.

Unter dem Namen „Anheuser-Busch Bud“ erlaubte der BGH jedoch den Vertrieb. Auf dem Biermarkt werde hauptsächlich der Namensanfang – in diesem Fall „Anheuser“ – wahrgenommen, stellte der I. BGH-Zivilsenat fest.

Die US-Brauerei verkauft ihre Biere unter den Marken „Budweiser“ und „Bud“ in vielen europäischen Ländern, bisher mit Ausnahme Deutschlands. Auch mit der tschechischen Brauerei Budejovicky Budvar gab es Rechtsstreitigkeiten um die Marke „Budweiser“.

Der Europäische Gerichtshof sah 2006 keine Verwechslungsgefahr zwischen „Bit“ und „Bud“. Bei der Fußball-WM 2006 in Deutschland einigten sich Anheuser-Busch und Bitburger auf einen gemeinsamen Ausschank in den WM-Stadien.