Die Stadt Herford weist Bürgerinnen und Bürger darauf hin, dass im Herbst die Gehwege von Laub befreit werden müssen.

Verantwortung der Grundstückseigentümer

Wie auch im Winter sind die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke für die Gehwege zuständig. Wenn es bei nicht gesäuberten Gehwegen zu Unfällen kommt, droht sogar eine Geldstrafe von bis zu 520 Euro, heißt es von der Stadt.

Vorschriften zur Laubentsorgung

Das Laub muss außerdem ordnungsgemäß über den Biomüll oder den Kompost entsorgt werden.