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Wegen des Haushaltsstreits in den USA drohen jetzt Komplikationen für Millionen Reisende. Auch andere Bereiche des öffentlichen Lebens sind betroffen.

Frankfurt – Es herrscht Stillstand in den USA. Seit dem 1. Oktober ringen Demokraten und Republikaner um eine Einigung beim Haushalt – bislang ohne Erfolg. Der daraus resultierende „Shutdown“ beeinträchtigt das Leben in den USA zunehmend. Denn: Solange er andauert, dürfen Bundesbehörden nur noch absolut notwendige Arbeiten erledigen. Zehntausende Angestellte sind aktuell zwangsbeurlaubt, während systemrelevante Beschäftigte ihre Arbeit unentgeltlich fortsetzen müssen.

Schriftzug „Verzögert“ in roter LED-Schrift mit einem Verkehrsflugzeug, das bei Sonnenaufgang auf einer Landebahn landet, im Hintergrund.Der Haushaltsstreit in den USA hat auch Auswirkungen auf den Flugverkehr. Es ist mit Verspätungen und Flugausfällen zu rechnen. © mikromarkt/YAY Images/IMAGO

Zu dieser Gruppe gehören auch Fluglotsinnen und Fluglotsen sowie das Sicherheitspersonal der TSA, die den Flugbetrieb aufrechterhalten müssen, wie n-tv berichtete. US-Verkehrsminister Sean Duffy machte die prekäre Lage deutlich: „Ich kann Ihnen nicht garantieren, dass Ihr Flug pünktlich sein wird.“ Das dürfte bei so manchem Reisenden für große Verunsicherung sorgen.

US-Haushaltsstreit könnte Flug-Chaos auslösen – diese Einschränkungen kommen auf Reisende zu

Zu allem Übel steht in naher Zukunft auch noch Thanksgiving an. Zu diesem traditionellen Familienfest reisen Millionen US-Amerikanerinnen und Amerikaner quer durchs Land, was die Lage noch einmal deutlich verschärfen könnte. Präsidialamtssprecherin Karoline Leavitt warnte bereits vor „Flugverspätungen, Störungen und Annullierungen auf den großen Flughäfen im ganzen Land.“ Die Tagesschau berichtet zudem von zunehmenden Krankmeldungen unter Fluglotsinnen und Fluglotsen, die nicht länger unbezahlt arbeiten wollen.

Das Auswärtige Amt hat bereits reagiert und seine Reisehinweise für die USA aktualisiert. Reisende müssen mit erheblichen Verzögerungen rechnen – und das nicht nur an Flughäfen, heißt es seitens der Behörde. Auch die Bearbeitung von Visa- und Einreiseangelegenheiten kann sich verzögern. Darüber hinaus sind „viele Nationalparks, Museen und historische Stätten in Bundesverwaltung (…) derzeit geschlossen oder nur eingeschränkt zugänglich.“

Flugverspätungen und -ausfälle wegen „Shutdown“ möglich: Das sind ihre Rechte als Passagier

Angesichts dieser außergewöhnlichen Situation stellt sich die Frage, welche Rechte Flugreisende in diesem Fall haben. Ippen.Media hat dazu die Reiserecht-Experten von Flightright befragt. So viel schon einmal vorweg: Eine Stornierung der Reise aufgrund des erwarteten Flug-Chaos ist nicht möglich. „Reisende können Flüge grundsätzlich nicht eigenständig stornieren und eine Rückerstattung verlangen, wenn der Flug planmäßig stattfindet. Ein Rücktritt auf eigene Entscheidung ohne Stornogebühren ist nur möglich, wenn die Airline selbst den Flug annulliert oder der Abflug erheblich verzögert wird“, erläutert Oskar de Felice, Leiter der Rechtsabteilung und Fluggastrechtsexperte bei Flightright. Sich abzeichnende potenzielle Verspätungen seien zwar ärgerlich, „rechtlich aber kein Grund, eine Reise zu stornieren.“

Auch bezüglich Entschädigungsansprüchen sieht de Felice in diesem Fall keine Aussicht auf Erfolg. „Flightright geht davon aus, dass ein Government Shutdown klar als außergewöhnlicher Umstand zu werten ist“, so der Fluggastrechtsexperte. Da die Fluggesellschaften keinen Einfluss auf die Situation haben und nichts daran ändern können, wenn Flüge wegen des „Shutdown“ ausfallen oder verspätet sind, „sind Entschädigungen nach der EU-Fluggastrechteverordnung in der Regel ausgeschlossen.“ Liegt die Ursache jedoch etwa in einem organisatorischen Versäumnis der Airline, könne laut de Felice durchaus ein Anspruch bestehen.

Nach EU-Reiserecht existieren dennoch bestimmte Betreuungsleistungen, die Airlines ihren Passagieren zur Verfügung stellen müssen beziehungsweise anfallende Kosten, die sie übernehmen müssen. Das ist auch dann der Fall, wenn die Airline nicht schuld an der Verspätung oder dem Flugausfall ist. Das US-Reiserecht zeigt sich in dieser Hinsicht deutlich weniger großzügig. Welches der beiden Rechtsgebiete zur Anwendung kommt, richtet sich nach dem Startflughafen und der gewählten Airline, wie der Fluggastrechtsexperte erläutert. Beginnt der Flug in der EU, gilt grundsätzlich das europäische Recht. Fluggäste haben dann das Recht auf:

  • Mahlzeiten und Getränke in angemessenem Umfang.
  • Hotelunterkunft inklusive Transfer, wenn ein Abflug erst am nächsten Tag möglich ist.
  • Zwei kostenlose Telefonate, E-Mails oder Faxnachrichten.

Befindet sich der Startpunkt des verspäteten oder gestrichenen Fluges in den USA, entscheidet die Airline darüber, welches Reiserecht angewendet wird. Bei EU-Airlines kommt das europäische Recht zum Einsatz. Für Flüge von US-Airlines aus den Vereinigten Staaten nach Deutschland (oder ein anderes EU-Land) gilt das amerikanische Reiserecht. Eine unmittelbare Erstattung von Übernachtungskosten oder sonstigen Ausgaben steht Passagieren hier nicht zu. Stattdessen gilt:

  • Bei einer Stornierung haben Sie das Recht auf eine Ersatzbeförderung.
  • Sie können nach 6-stündiger Verspätung oder einer unangemessenen Ersatzbeförderung nach Stornierung vom Flug zurücktreten und den Ticketpreis zurückerhalten.
  • Eine Entschädigungszahlung gibt es nur bei einer Überbuchung der Maschine.

Bei US-Airlines empfiehlt es sich, die spezifischen Bestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaften zu studieren. Manche Fluggesellschaften bieten Absicherungen und Betreuungsleistungen, die deutlich über die in den USA gesetzlich vorgeschriebenen hinausgehen. „Viele US-Airlines haben Regeln, dass bei einer von der Airline verschuldeten Übernachtverspätung die Hotelkosten übernommen werden“, führt de Felice als Beispiel an. Im Fall des aktuellen „Shutdown“ würde eine solche Regelung allerdings ebenfalls nicht greifen, da dieser ja nicht von der Airline verursacht wird. (Quellen: n-tv, Reisehinweise USA des Auswärtigen Amts, Anfrage an Reiserecht-Experten von Flightright) (sp)