Oliver Kubanek an den Containern an der Kuithanstraße. Die Glasflasche darauf ist diesmal nicht von ihm. © Julius Obhues

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Oliver Kubanek wollte nur helfen – doch nun kommt eine saftige Strafe auf ihn zu. Für fünf abgestellte Glaspfandflaschen am Container in der Kuithanstraße hat das Ordnungsamt einen Bußgeldbescheid ausgestellt.

Das zieht mit einem Mal Konsequenzen nach sich. Am Nachmittag des 22. Januar beobachtete ein Team des Ermittlungsdienstes Abfall (EDA) der Stadt Dortmund, wie Kubanek seine Pfandflaschen neben dem Container abstellte. Zwei Mitarbeiter traten an ihn heran, fotografierten den Vorgang und baten ihn, sich auszuweisen. Kubanek war irritiert, zeigte aber als „braver Bürger“ seinen Ausweis – nur um kurz darauf zu überlegen, ob die beiden tatsächlich städtische Mitarbeiter waren oder doch Betrüger. Die Sorge trieb ihn zurück nach Hause, wo er die Männer erneut traf. Die Kontrolle stellte sich als echt heraus. „Sie sind im Recht“, sagt Kubanek über das Vorgehen, „aber richtig ist es trotzdem nicht“.

128,50 Euro für fünf Glasflaschen

Acht Monate lang hörte Kubanek nichts mehr von dieser Sache. Bis plötzlich ein gelber Brief der Stadt im Briefkasten lag: Bußgeldbescheid, 128,50 Euro. Viel Geld für das Abstellen von fünf Pfandflaschen. „Das ist natürlich auch nicht wenig Geld“, gibt Kubanek zu. Sofort telefonierte er mit der Sachbearbeiterin, schilderte die Hintergründe, doch die Strafe blieb, trotz Verständnisses am anderen Ende der Leitung.

Die Stadt Dortmund bestätigt auf Anfrage, dass der Vorgang protokolliert und als Ordnungswidrigkeit gewertet wurde. Begründung: Das Abstellen von Abfällen – dazu zählen auch leere Flaschen und Pfandgut – ist laut Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrwG) sowie der ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Dortmund nicht gestattet. „Dies stellt unabhängig von dem Beweggrund für das Handeln einen Verstoß dar“, so Stadtsprecher Christian Stein. Die Vorschriften seien eindeutig: „Das Ablagern von Abfällen – auch Flaschen/Leergut – ist eine Ordnungswidrigkeit.“ Für die Behörden zählt nicht, ob die Flaschen weiterverwendet werden, sondern nur, wo sie zurückgelassen wurden.

Eine Aufhebung der Strafe aus Kulanz ist nur selten möglich, so die Stadt weiter. „In der Regel erfolgt dies nur bei sehr geringfügigen Verstößen im Verwarnungsgeldbereich.“ Im Fall Kubanek sah die Verwaltung keinen Spielraum, da unerlaubte Ablagerungen an Containerstandorten stetig zunehmen. Die Sorge ist, dass so eine „Anreizwirkung für Nachahmer“ entsteht. Müllberge an öffentlichen Sammelstellen sind für Dortmund seit Jahren ein Problem, der Ermittlungsdienst Abfall fahndet gezielt nach illegalen Ablagerungen. Seit 2020 agiert das Team aus EDG und Ordnungsamt im Stadtgebiet – und führt regelmäßig Schwerpunktkontrollen an bekannten Containerplätzen durch. Kubanek findet das grundsätzlich gut, jedoch kämen die Müllsünder „sicherlich nicht am Tage“.

Der „Ermittlungsdienst Abfall“ der EDG kommt regelmäßig bei illegalen Müllablagerungen in Dortmund zum Einsatz.© Kevin Kindel

Pfandflaschen im öffentlichen Raum „abfallrechtlich eine Ordnungswidrigkeit“

Der Wunsch, Bedürftigen zu helfen, sei grundsätzlich nachvollziehbar, betont die Stadt auf Nachfrage. Dennoch habe man keinen Ermessensspielraum: „Das Abstellen von Pfandflaschen im öffentlichen Raum ist abfallrechtlich eine Ordnungswidrigkeit.“ Wer trotzdem helfen wolle, solle das Pfand einlösen und den Betrag direkt oder über Hilfseinrichtungen wie dem Gast-Haus e.V. an Bedürftige spenden.

Kubanek sieht das kritisch: „Ich stelle regelmäßig Pfandflaschen an den Container, damit Bedürftige sie dort abholen können.“ Ähnliche Aktionen ließen sich in der Praxis schwer organisieren, berichtet er und ergänzt, dass gerade Bedürftige so an das Pfandgeld kämen, ohne zu betteln. Doch für ihn hat das Abstellen nun spürbare Konsequenzen: In Zukunft werde er sich zweimal überlegen, ob er die Mehrwegflaschen neben Mülleimer oder Container stellt – denn beim zweiten Verstoß würde die Strafe noch deutlicher ausfallen.

Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel erschien ursprünglich am 27. Oktober 2025.