„Nur Ja heißt Ja“: Dieses Prinzip gilt künftig im Sexualstrafrecht in Frankreich. Als Vergewaltigung wird demnach jede sexuelle Handlung ohne ausdrückliche Zustimmung des anderen Menschen definiert. Der Senat in Paris verabschiedete am Mittwoch abschließend eine entsprechende Gesetzesänderung. Demnach gelten „Schweigen oder das Fehlen einer Reaktion“ nicht als Zustimmung zu einem sexuellen Akt. Es braucht vielmehr ein ausdrückliches Einvernehmen.

Das Gesetz ist auch eine Folge des Aufsehen erregenden Vergewaltigungsprozesses von Avignon. Zahlreiche Angeklagte hatten ausgesagt, sie hätten nicht den Eindruck gehabt, das Opfer Gisèle Pelicot zu vergewaltigen, weil die Frau sich ihrer Ansicht nach schlafend gestellt habe. Tatsächlich war sie jedoch von ihrem Ehemann mit Medikamenten betäubt worden, der sie dann Internetbekanntschaften zur Vergewaltigung anbot.

Der Prozess endete mit Haftstrafen für alle 51 Angeklagten. Einer von ihnen legte Berufung ein, wurde jedoch im zweiten Verfahren ebenfalls schuldig gesprochen und erhielt eine längere Haftstrafe als nach dem ersten Urteil.

In Deutschland gilt „Nein heißt Nein“

Gesetze zur Ahndung von Vergewaltigungen nach dem „Nur Ja heißt Ja“-Grundsatz gibt es bereits in anderen europäischen Ländern wie Dänemark, Griechenland, Schweden oder Spanien.

In Deutschland gilt seit 2016 das weniger scharfe Prinzip „Nein heißt Nein“. Demnach sind alle sexuellen Handlungen als Vergewaltigung strafbar, die gegen „den erkennbaren Willen einer anderen Person“ vollzogen werden – auch ohne körperliche Gewalt oder Drohung.

Entscheidend ist, dass das Opfer seinen fehlenden Einwilligungswillen deutlich macht, sei es verbal oder nonverbal. Damit sollte eine frühere Gesetzeslücke geschlossen werden, die Täter nur bei nachweisbarer Gegenwehr bestrafte.