Tanzverbot an Halloween und Allerheiligen? Die Piratenpartei bei einem Protest gegen das Tanzverbot in Stuttgart (Archiv). Foto: imago/Lichtgut

Stuttgart aufgepasst: An stillen Feiertagen drohen Gastronomen und Partygängern hohe Bußgelder für Tanzveranstaltungen. Aber welche Zeiten sind dieses Wochenende tabu?

In der Landeshauptstadt Stuttgart gelten klare Regeln für Tanzveranstaltungen während der Feiertage – ein Thema, das an diesem Wochenende für Partygänger und Veranstalter relevant wird – und etwas verwirrend ist.

Wie aus einem aktuellen Merkblatt des Amts für öffentliche Ordnung hervorgeht, existiert für Halloween (31. Oktober) kein Tanzverbot. Die Nacht der Geister, Kostüme und Kürbisse kann also ungehindert durchtanzt werden.

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Anders sieht es jedoch am darauffolgenden Tag, Allerheiligen (1. November), aus. Hier gilt ein striktes Tanzverbot, das sowohl öffentliche als auch nicht-öffentliche Veranstaltungen in Gaststätten betrifft.

Tanzverbot an Halloween und Allerheiligen?

Die genauen Zeiten des Verbots hängen vom Wochentag ab.

  • Fällt Allerheiligen auf einen Wochentag (Montag bis Freitag): Tanzverbot von 3 Uhr bis 24 Uhr
  • Fällt Allerheiligen auf einen Samstag oder Sonntag (wie 2025): Tanzverbot von 5 Uhr bis 24 Uhr

Diese Regelung stellt für Clubbetreiber und Partyveranstalter in Stuttgart eine wichtige Planungsgrundlage dar. Während Halloween als kommerzielles Event uneingeschränkt gefeiert werden kann, muss am Samstag – einem gesetzlichen Feiertag in Baden-Württemberg – die Tanzfläche leer bleiben.

Partystimmung an Halloween. Foto: IMAGO/YAY Images Tanzverbot an Allerheiligen 2025 fast wirkungslos

Dieses Jahr gilt das Tanzverbot allerdings erst ab 5 Uhr in der Früh. Zum Feiern bleibt in der Nacht auf Allerheiligen also ausreichend Zeit. Und auch für Samstagabend gibt es gute Nachrichten, denn schon ab 24 Uhr darf in der Nacht auf Sonntag wieder getanzt werden.

Für hartgesottene Partygänger eigentlich genau der richtige Moment, um es krachen zu lassen, während man in den stillen Stunden vor Mitternacht gemütlich vorglühen kann.

Die eine oder andere Band soll ihren Auftritt am Samstag übrigens kurzerhand auf 23.30 Uhr gelegt haben, heißt es in der Szene. Ob man die Fans dann wirklich noch eine volle halbe Stunde warten lässt oder doch schon ein bisschen vor Mitternacht beginnt?

Tanzverbot an stillen Feiertagen in Baden-Württemberg

  • Gründonnerstag (ab 18 Uhr)
  • Karfreitag (ganztags)
  • Karsamstag (bis 20 Uhr)
  • Allerheiligen (je nach Wochentag 3 bzw. 5 Uhr bis 24 Uhr)
  • Buß- und Bettag (3 Uhr bis 24 Uhr)
  • Volkstrauertag (5 Uhr bis 24 Uhr)
  • Totensonntag (5 Uhr bis 24 Uhr)

Für besondere Ausnahmefälle kann bei der Gewerbe- und Gaststättenbehörde übrigens eine Befreiung vom Tanzverbot beantragt werden. Ob und unter welchen Umständen solche Ausnahmen gewährt werden, ist jedoch im Einzelfall zu prüfen.