Frankreich
„Nur Ja heißt Ja“ – Wann endlich auch in Deutschland?!

Ein pinker Aufkleber auf einer grauen Litfaßsäule mit der Aufschrift "Nur Ja Heisst Ja"

© Torsten Sukrow / SULUPRESS.DE / Picture Alliance

Frankreich verschärft sein Sexualstrafrecht. Künftig gilt dort: „Nur ja heißt Ja.“ Unsere Autorin fragt sich: Wann gilt das Prinzip endlich auch bei uns?

Was genau zählt als Vergewaltigung? – Diese Frage zu klären, dürfte in Frankreich künftig einfacher werden. Dank eines neuen Gesetzes gilt dort „jede nicht einvernehmliche sexuelle Handlung“ als sexueller Übergriff. Heißt konkret: Das Schweigen einer Frau wird nicht länger als Zustimmung gewertet. Sie muss klar „Ja“ sagen und darf sich ihre Entscheidung während des Sexes auch anders überlegen. Ein wichtiger, längst überfälliger Schritt. 

Anders sieht es in Deutschland aus. Hierzulande gilt nach wie vor das abgeschwächte „Nein heißt nein.“ Was das bedeutet, müssen täglich viele Opfer von Vergewaltigungen erfahren. Denn schweigt eine Frau bei einem sexuellen Übergriff – sei es aus Angst vor weiterer Gewalt oder weil sie schlicht nicht in der Lage ist, zu sprechen, wegen Drogen, Medikamenten oder KO-Tropfen, die ihr ein Täter zuvor verabreichte – kann ihr „Nein“ vor Gericht angezweifelt werden. Dann gilt die Tat unter Umständen nicht als Vergewaltigung. 

Jede dritte Frau erlebt sexuelle Gewalt

Dass wir diese Diskussion überhaupt führen (immerhin ganze acht Jahre nach #Metoo!) ist für Deutschland ein Armutszeugnis. Mehr noch: Im vergangenen Jahr blockierte ausgerechnet die Bundesrepublik ein Gesetz, das die „Nur Ja heißt Ja“-Regel zum europaweiten Standard machen sollte. 

Was Frankreich nach dem schockierenden Fall von Gisèle Pelicot beschlossen hat – jener Frau, die unter Einfluss von Schlafmitteln von ihrem Ehemann und anderen Männern mehrfach vergewaltigt wurde – zeigt, dass gesellschaftlicher Druck Veränderungen bewirken kann. Eine Welle der Empörung brachte dort Reformen im Sexualstrafrecht auf den Weg. In Deutschland dagegen scheint das Thema für die Bundesregierung nicht dieselbe Dringlichkeit zu haben – obwohl auch hier die Lage für viele Betroffene erschütternd ist.

Allein in Berlin wurden im vergangenen Jahr laut Kriminalstatistik rund 43.000 Frauen Opfer gewalttätiger Übergriffe. Vergewaltigungen, bei denen Frauen zuvor sediert wurden, passieren auch hierzulande immer wieder. Laut EU-Statistik erlebt jede dritte Frau in ihrem Leben mindestens einmal sexualisierte Gewalt. Doch anstatt den Frauenschutz endlich zu verbessern und Täter stärker zur Verantwortung zu ziehen, plant der Berliner Senat nun sogar Sparmaßnahmen – ausgerechnet bei der Gewaltprävention.

In vielen Ländern gilt die Regel längst

So nützt es nichts, dass Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) 2024 vor Journalisten sagte, er würde zu einer Reform beim Thema Vergewaltigung in der Ehe heute anders abstimmen, als er es im Jahr 1997 tat. Auf Worte müssen auch Taten und Gesetze folgen. Und die bleiben in Deutschland bislang aus. 

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Dabei ist die „Nur Ja heißt Ja“-Regel in Frankreich nichts Neues. In Schweden gilt sie bereits seit 2018. Auch Dänemark, Griechenland und Spanien haben die schärfere Regel längst umgesetzt. Worauf also warten?!

„Frozen-Fright-Effekt“

In den sozialen Medien klären Opfer von Vergewaltigungen immer wieder über das Thema auf. Viele berichten, sie hätten sich während des Übergriffs nicht gewehrt und nichts gesagt, weil sie vor Angst wie gelähmt waren. Der sogenannte „Frozen-Fright-Effekt“ bei Vergewaltigungen ist unter Psychologen längst bekannt. Er entsteht, wenn wir in einer Gefahrensituation unter großem Stress stehen. Der Körper verfällt in eine Art Schockstarre. Ein „Nein“ ist dann gar nicht möglich. 

Am Ende ist Gisèle Pelicots Erfolg also ein trauriger Sieg, denn er hält uns vor Augen, was erst passieren muss, damit Frauenrechte nachhaltig gestärkt werden. Und was womöglich in Deutschland noch geschehen muss, bis auch hier endlich bessere Schutzgesetze gelten.

Brigitte

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