Ein dänisches Gericht hat entschieden: Die Steakhouse-Erbin Christina Block verliert das Sorge- und Umgangsrecht für ihre Kinder Klara und Theodor. Das alleinige Sorgerecht fällt dem Vater Stephan Hensel zu.

Ein dänisches Gericht hat der Unternehmerin Christina Block das elterliche Sorge- und Umgangsrecht für ihre Kinder Klara (15) und Theodor (11) entzogen. Nach dem Urteil der Vestre Landsret erhält der Vater, Stephan Hensel, das alleinige Sorgerecht.

Ein Kontakt zwischen Mutter und Kindern wurde demnach zwar nicht untersagt, jedoch sprach das Gericht die Empfehlung aus, den Kontakt einzustellen.

„Ich bin erschüttert über das Urteil in Dänemark“, heißt es in einer Stellungnahme von Christina Block zu dem Urteil, das WELT im Original vorliegt. „Das ist für mich – und vor allem für meine Kinder – furchtbar“, so Block weiter.

Psychische Belastung durch den Sorgerechtsstreit

In der Entscheidung heißt es, die Kinder seien psychisch stark belastet und hätten mehrfach deutlich gemacht, dass sie keinen Kontakt zu ihrer Mutter wünschten. In dem Gerichtsdokument wurde unter anderem ausgeführt, dass die Kinder seit Beginn des Sorgerechtsstreits von „mehr als 130 Mal von verschiedenen Behörden in Dänemark und Deutschland“ befragt worden seien.

Ein weiteres psychologisches Gutachten, das Block beantragt hatte, lehnten die Richter daher ab – es könne den emotionalen Zustand der Kinder zusätzlich verschlechtern. „Aus den Kinder- und Jugendgesprächen geht klar hervor, dass beide Kinder Ruhe brauchen und dass derzeit keine Form des Kontakts zwischen ihnen und Christina Block empfohlen werden kann“, heißt es in dem Urteil. Deshalb könne das Gericht auch keinem Besuchsrecht der Mutter zustimmen.

Block hatte versucht, das Verfahren aussetzen zu lassen und eine neue Begutachtung zu erreichen. Sie forderte außerdem, ihr zumindest das gemeinsame Sorgerecht und begleitete Treffen mit den Kindern zuzugestehen. Das Gericht folgte jedoch der Position des Vaters, der das alleinige Sorgerecht und den Ausschluss jeglichen Umgangs beantragt hatte.

Die beiden Kinder leben seit geraumer Zeit in Dänemark bei ihrem Vater – unter strengen Sicherheitsvorkehrungen und mit geänderter Identität. Hintergrund ist ein Entführungsfall in der Neujahrsnacht 2023/2024, bei dem maskierte Personen die Geschwister gewaltsam zu ihrer Mutter gebracht haben sollen.

Kinder wollen „unmissverständlich“ keinen Kontakt mehr

Block bestreitet, an der Tat beteiligt gewesen zu sein. In Deutschland läuft gegen sie ein Strafverfahren wegen Kindesentführung. „Ich werde in Dänemark behandelt, als stehe schon fest, dass ich etwas mit den Geschehnissen der Silvesternacht 2023/2024, als meine Kinder von Dänemark nach Deutschland entführt wurden, zu tun hatte. Das ist aber nicht so“, kritisierte Block in der Stellungnahme.

Das dänische Gericht gab an, auch die Wünsche der Kinder berücksichtigen zu müssen. Diese hätten „unmissverständlich und beharrlich zum Ausdruck gebracht“, dass sie keinen Kontakt zur Mutter wünschten. Das Gericht sah auch keine Hinweise darauf, dass der Vater die Kinder gegen die Mutter beeinflusst habe. Vielmehr seien die fehlende Vertrauensbasis zu Block und die juristische Situation der Mutter Gründe dafür, dass ein gemeinsames Sorgerecht ausgeschlossen sei.

Stephan Hensel äußerte sich auf Anfrage nicht zu der Entscheidung.

Christina Block dagegen bekräftigte, sie wolle trotz ihrer Enttäuschung weiter um meine Kinder bemühen. „Ich werde meine Kinder in dieser Situation bestimmt nicht im Stich lassen.“

rct/kami