Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat gegen einen 33-järigen Mann Anklage wegen des Tatvorwurfs der Brandstiftung in zehn Fällen sowie in einem Fall des versuchten Mordes und der versuchten schweren Brandstiftung mit Todesfolge zur Schwurgerichtskammer das Landgerichts Leipzig erhoben.

Dem Angeschuldigten wird zur Last gelegt, am 14.06.2025, 18.06.2025 und 20.06.2025 jeweils in den Nachtstunden in Leipzig-Schleußig und im Bereich des Volksparks Kleinzschocher insgesamt 9 abgeparkte Pkw und einen Wohnwagen in Brand gesetzt und hierdurch einen Sachschaden in Höhe von ca. 120.000,00 EUR verursacht zu haben. Einen Pkw soll der Angeschuldigte dabei sowohl am 18.06.2025 als auch am 20.06.2025 in Brand gesetzt haben.

Soweit der Angeschuldigte in einem Fall am 14.06.2025 auch einen Wohnwagenanhänger angezündet haben soll, in dem sich eine Person schlafend befand, erhebt die Staatsanwaltschaft zugleich den Tatvorwurf des versuchten Mordes und der versuchten schweren Brandstiftung mit Todesfolge, da der Angeschuldigten dessen Tod billigend in Kauf genommen habe. Der Geschädigte war durch den Rauch im Wohnwagen wach geworden und hatte den Brand selbst löschen können.

Angaben zu den Einzelheiten der Ermittlungen können nicht gemacht werden, da ansonsten in unzulässiger Weise der Hauptverhandlung vorgegriffen werden würde.

Der Angeschuldigte befindet sich seit seiner vorläufigen Festnahme am 20.06.2025 seit diesem Tage aufgrund Haftbefehls des Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Leipzig ununterbrochen in Untersuchungshaft.

Auf die Medieninformation Nr. 236/25 der Polizeidirektion Leipzig vom 23.06.2025 wird ergänzend Bezug genommen.

Weitere Anfragen zum Stand des Strafverfahrens werden an die Pressestelle des Landgerichts erbeten.