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Das Bundesverfassungsgericht hat die Ende 2022 beschlossenen Regelungen zur sogenannten Triage – der Reihenfolge der Behandlung von Schwerkranken bei knappen Ressourcen – für nichtig erklärt. Es gab damit Verfassungsbeschwerden von Intensiv- und Notfallmedizinern statt. Der Eingriff in deren Berufsfreiheit sei verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt.
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