
Stand: 05.11.2025 11:49 Uhr
Die Staatsanwaltschaft Oldenburg hat am Mittwoch Anklage gegen den Polizisten erhoben, der auf den 21-jährigen Schwarzen geschossen hat. Lorenz A. war im April in Oldenburg bei einem Polizeieinsatz gestorben.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem 27 Jahre alten Beamten fahrlässige Tötung vor. Die Behörde begründet ihre Entscheidung zur Anklage damit, dass zum Zeitpunkt der Schussabgabe keine Notwehrlage mehr bestanden habe. Das Opfer habe vor den Schüssen Reizgas gegen den angeschuldigten Beamten eingesetzt, ein mitgeführtes Messer aber nicht. Der Beamte hätte erkennen müssen, dass Lorenz A. lediglich habe fliehen wollen, wie es in einer Mitteilung heißt.
Staatsanwaltschaft: Polizist irrtümlich von Notwehrlage ausgegangen
Eine Sprecherin sagte, ein „vorsätzliches Tötungsdelikt kann dem Angeschuldigten nach Auffassung der Staatsanwaltschaft nicht vorgeworfen werden“. In der Mitteilung heißt es weiter, der Polizist sei irrtümlich von einer Notwehrlage ausgegangen. Das Landgericht Oldenburg muss jetzt über die Eröffnung eines Hauptverfahrens entscheiden. Bei einer Verurteilung drohen dem Polizisten eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.
Anwälte der Eltern sehen Totschlag als gegeben
Für die Eltern von Lorenz A. geht die Entscheidung der Staatsanwaltschaft nicht weit genug. Wie die drei Anwälte der Familie am Mittwoch in einem Schreiben mitteilten, „hätte Anklage wegen Totschlags erhoben werden müssen“. Sie vertreten den Standpunkt, es sei nicht glaubhaft, dass der Polizist irrtümlich von einer Notwehrsituation ausgegangen sei, während sich Lorenz A. abgewandt habe und geflohen sei. Die drei Juristen teilten zudem mit, dass sie die Eltern als Nebenkläger bei einem Verfahren vertreten werden.
Polizeipräsident: Bis zum Urteil gilt Unschuldsvermutung
Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens (SPD) teilte mit, die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Oldenburg zeige aus ihrer Sicht deutlich, dass „unser Rechtsstaat funktioniert“. Sie habe Verständnis für „die Trauer und die Wut, die der Tod von Lorenz A. ausgelöst hat“. Es habe jedoch pauschale Vorwürfe in Richtung von Polizei und Staatsanwaltschaft gegeben, „die weder angemessen noch durch Fakten gedeckt“ gewesen seien. Der Präsident der Polizeidirektion Oldenburg, Andreas Sagehorn, sagte hinsichtlich der Anklage, dass dieser Schritt Teil des rechtsstaatlichen Verfahrens sei. Das könne Angehörigen und Freunden des Verstorbenen helfen, dieses schreckliche Ereignis zu verarbeiten – ganz unabhängig vom Urteil. Bis dahin gelte die Unschuldsvermutung.
Drei Schüsse treffen Lorenz A. in Oldenburg von hinten
Dem Polizeieinsatz vorausgegangen war ein Streit vor einer Diskothek. Lorenz A. soll dort zwei Türsteher mit dem Reizstoff attackiert haben und dann weggelaufen sein. Verfolger bedrohte er mit einem Messer. Als er auf hinzugerufene Polizisten traf, sprühte er den Reizstoff auch in deren Richtung und lief an ihnen vorbei. Dann erst fielen die fünf tödlichen Schüsse. Drei Projektile trafen Lorenz A. von hinten in den Oberkörper, die Hüfte und den Kopf. Eine vierte Kugel soll seinen Oberschenkel gestreift haben. Lorenz A. war seinen lebensgefährlichen Verletzungen in einem Krankenhaus erlegen.

Der Clip soll rund 20 Sekunden dauern. Ein Kriminologe sieht den Gebrauch der Schusswaffe nach Faktenlage als unrechtmäßig an.

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