Das Landgericht Dresden hat den Neonazi Max Schreiber am Mittwoch rechtskräftig wegen gefährlicher Körperverletzung, Nötigung und Volksverhetzung verurteilt. Die Gesamtfreiheitsstrafe für den Stadtrat der rechtsextremen „Freien Sachsen“ in Heidenau beträgt ein Jahr und zwei Monate. Sie ist für zwei Jahre auf Bewährung ausgesetzt. Damit hat das Landgericht im Berufungsprozess das Urteil aus dem Verfahren am Amtsgericht bestätigt. Gleiches gilt für den mitangeklagten Bruder von Schreiber. Der bekam zehn Monate Freiheitsstrafe, auch auf 2 Jahre Bewährung ausgesetzt.

Zuvor hatten nach MDR-Informationen die Staatsanwaltschaft und die Verteidiger ihre Berufungen zurückgenommen. Damit folgten sie einem Vorschlag des Gerichts. Anderenfalls wäre der Prozess weitergegangen und es wären noch weitere Zeugen gehört worden. Die Kammer stellte zudem höhere Strafen in Aussicht.

Angriff auf jungen Mann wog am schwersten

Am schwerwiegendsten war der Angriff auf einen Scooter-Fahrer in Dresden gewertet worden. Bei der Auseinandersetzung im Juni 2023 schlugen sie mit Fäusten auf den Kopf und den Oberkörper des Opfers ein, brachten es zu Boden und prügelten danach noch weiter, hieß es bereits im Amtsgerichtsurteil. Beide Männer verpflichteten sich am Mittwoch nun dazu, dem Opfer ein Schmerzensgeld in Höhe von 4.000 Euro zu zahlen. Verurteilt wurden die zwei auch für eine Jagd auf Journalisten. Am Rand einer unangemeldeten Demonstration in Dresden-Laubegast hatten sie gemeinsam mit anderen Rechtsextremisten eine Gruppe von Journalisten bedroht, beleidigt und über Hunderte Meter durch den Stadtteil verfolgt.