Berlin – Polygamie, also Vielehe, ist in Deutschland verboten. Eine Berliner Pfarrerin hat gleichwohl jetzt vier Männer miteinander verheiratet! „Was sollte Gott dagegen haben?“, verteidigt sie ihre Trauung.
„Feministin & Pfarrerin“, beschreibt sich Lena Müller (33) auf ihrem Instagram-Profil; dahinter sieht man ein Regenbogen-Symbol. Müller ist Landesjugendpfarrerin der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO). Als ihre Schwerpunkte nennt sie „Inklusion und intersektionalen Feminismus, Queerfreundlichkeit und Antirassismus“.
Pfarrerin Lena Müller (33)
Foto: Instagram/metablabla
Im Sommer lud Müller zu einem „Pop-up-Hochzeitsfestival“. Vor der Heilig-Kreuz-Kirche in Berlin-Kreuzberg konnten Menschen ohne Voranmeldung heiraten. Das nutzten auch vier Männer – gleichzeitig und miteinander!
„Man konnte sofort sehen, dass da ganz viel Liebe zwischen ihnen war“, so die Pfarrerin zur „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Deshalb sei man sich im Team schnell einig gewesen: „Was sollte Gott dagegen haben, dass es nun eben vier sind und nicht zwei?“
„Vor Gott wirklich geheiratet“
Müller weiter: „Wir konnten die Hochzeit nicht ins Kirchenbuch eintragen, weil dazu vorher eine standesamtliche Trauung stattgefunden haben muss, und die wäre in dieser Konstellation ja nicht möglich. Aber ich bin auf jeden Fall davon überzeugt, dass sie vor Gott wirklich geheiratet haben.“
Ort der ungewöhnlichen Trauung: Die Heilig-Kreuz-Kirche in Berlin-Kreuzberg
Foto: picture alliance / Bildagentur-online/Schoening
Zwei der vier Männer hätten sich vor Jahren im Urlaub kennengelernt. „Zu viert zusammengekommen sind sie in diesem Jahr in Berlin“, so Müller in der „NOZ“ „Zwei von ihnen kamen aus Lettland, einer aus Thailand, und beim vierten bin ich mir nicht mehr sicher, ich glaube, der war Spanier. Untereinander haben sie Englisch gesprochen.“
Schon im Traugespräch hätte das Quartett Warmherzigkeit, Großzügigkeit und Offenheit ausgestrahlt, berichtet die Geistliche auf Instagram. „Was für eine Ehre, dass diese vier so vertrauensvoll um Segen baten.“
In der evangelischen Kirche werden seit Jahren homosexuelle Paare getraut. Für Müller gilt der Grundsatz: „Wenn Menschen auf Augenhöhe ihre Entscheidungen treffen, selbstbestimmt und einvernehmlich, dann betrachte ich es nicht als meine Aufgabe als Pfarrerin, Menschen zu sagen, was sie in ihrem Schlafzimmer zu treiben haben.“
Ehen zu dritt (oder viert) sind in Deutschland illegal – sie können rechtlich nur zwischen zwei Personen geschlossen werden. Zivilrechtlich ist eine Vielehe (Polygamie) gem. § 1306 BGB verboten und nach § 172 StGB sogar strafbar. Eine Einbürgerung ist laut Gesetz nicht möglich, wenn der Antragsteller in einer Vielehe lebt.