Dieses Foto wurde richtig teuer: Ein Mann aus Sachsen wollte einen falsch geparkten Wagen melden und muss nun selber 100 Euro Schadensersatz sowie Anwaltskosten von 627,13 Euro bezahlen. Das entschied das Oberlandesgericht Dresden.
Was war passiert? Der Mann schoss ein Beweisfoto eines Falschparkers und lud es auf die Meldeplattform „weg.li“; von dort aus gelangte es an die Behörden.
Auf dem Foto war jedoch nicht nur das Auto samt Kennzeichen zu sehen, sondern auch das Gesicht des Beifahrers. Das Gericht entschied nun: ein klarer Verstoß gegen die streng regulierte Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)!
Mehr zum ThemaVerstoß gegen Datenminimierung
Das Gericht kritisierte, dass der Mann auch ohne erkennbare Personen den vermeintlichen Verstoß hätte melden können. Ein weniger detailreiches Bild hätte ausgereicht. Der sogenannte „Grundsatz der Datenminimierung“ besagt, dass nur so viele personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen, wie unbedingt nötig sind. Über Monate wusste die betroffene Person nicht, wo das Foto gespeichert worden war. Ein immaterieller Schaden, der entschädigt werden muss.
Das Gericht entschied zudem, dass der Mann das Foto vollständig löschen muss. Das betrifft nicht nur die eingereichte Version, sondern auch alle Sicherungskopien.