Wülfrath | 8. November 2025
Anregungen und Kritik können auch online formuliert werden
Verlängerung der frühzeitigen Beteiligung bis 30. November: Bebauungsplan Nr. 15 „Oetelshofer Weg/Flehenberg“ und 21. Änderung des Flächennutzungsplans.

Über diesen Weg – er führt parallel zum Lidl-Markt (r.) – könnte über die Kölnische Landstraße hinweg das neue Wohnprojekt am Oetelhofer Weg angebunden werden. Foto: TME
Aufgrund eines technischen Fehlers beim Link zur Beteiligungsplattform auf der städtischen Homepage wird der Zeitraum der frühzeitigen Bürgerbeteiligung für den Bebauungsplan Nr. 15 „Oetelshofer Weg/Flehenberg“ sowie die 21. Änderung des Flächennutzungsplans für denselben Bereich bis einschließlich 30. November 2025 verlängert. Ursprünglich war das Ende der Beteiligung für den 9. November 2025 vorgesehen.
Die Frühzeitige Beteiligung ist im Bauleitplanverfahren ein wichtiger Schritt im Prozess der städtebaulichen Planung und Entwicklung. Bürgerinnen und Bürger sind dazu aufgerufen, zur Planung Stellung zu nehmen.
Was ist das Ziel dieses Bebauungsplanverfahrens und der Änderung des Flächennutzungsplans?
Das zentrale Planungsziel ist die Schaffung von planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Nutzung zu Wohnzwecken. Damit soll ein Beitrag zu bezahlbarem Wohnraum geleistet werden. Die Frühzeitige Beteiligung ist der erste Schritt des zweistufigen Beteiligungsverfahrens im Bauleitplanverfahren. Die Stadt Wülfrath sammelt Anregungen, Kritik und Hinweise, um sie in das Planvorhaben abwägend mit einzubeziehen. Das Abwägungsergebnis ist nach Beschluss des Rates online einzusehen.
Über das Beteiligungsportal unter https://www.o-sp.de/wuelfrath/plan?pid=81536 für den Bebauungsplan Nr.15 „Oetelshofer Weg/Flehenberg“ sowie unter https://www.o-sp.de/wuelfrath/plan?pid=86413 für die 21. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Oetelshofer Weg/Flehenberg“ können sich alle über die Hintergründe informieren und der Stadt auch direkt ihre Anregungen oder Kritik über das Online-Formular mitteilen.
Die persönlichen Daten werden ausschließlich für das Beteiligungsverfahren verwendet, jegliche Veröffentlichung der Stellungnahmen erfolgt anonymisiert.
Die Planunterlagen liegen zudem bis zum 30. November zur Einsicht im Planungsamt der Stadt Wülfrath aus (Am Rathaus 1, Etage 2.1, Raum 2.1.25) und können zu den allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Um Terminabsprache wird gebeten Frau Schulte E-Mail: L.Schulte@stadt.wuelfrath.de, Tel. 02058-18237 oder Frau Beermann E-Mail: S.Beermann@stadt.wuelfrath.de, Tel. 02058-18314.
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