Der Fall von Gisèle Guillou (ehemals Pelicot) sorgte weltweit für Entsetzen.
51 Täter wurden in Avignon zu Haftstrafen zwischen 3 und 20 Jahren verurteilt. Sie beteuerten im Prozess, geglaubt zu haben, Guillou wäre mit dem Sex einverstanden gewesen und hätte sich nur schlafend gestellt.
Nach Abschluss des Prozesses reagiert Frankreich nun mit einem neuen Gesetz. Ab sofort gilt bei Geschlechtsverkehr: »Nur Ja heißt Ja«.
Als Vergewaltigung wird demnach jede sexuelle Handlung ohne eine ausdrückliche Zustimmung der anderen Person(en) definiert. Im französischen Strafrecht heißt es: »Die Zustimmung muss unter anderem frei, konkret und widerrufbar gegeben werden. Sie kann nicht allein aus dem Schweigen oder dem Ausbleiben einer Reaktion des Opfers hergeleitet werden.«
Das bedeutet nicht unbedingt, dass vor jeder sexuellen Handlung ein »Ja« laut ausgesprochen werden muss. Die Zustimmung kann dabei verbal oder nonverbal erfolgen.
Lass uns weitermachen; mich macht das sehr an!Beispiel von der Website der Beratungsstelle »FrauenLeben«